Auch publity flüchtet ins StaRUG – ‚Abfindung‘ von 2 bis 3% für Anleihegläubiger

Schuldenabwurf mittels StaRUG – auch publity hat das herausgefunden. Selbst die ‚Abfindung‘ für Anleihegläubiger müsse noch finanziert werden.

Der Vorstand der publity habe gestern beschlossen, kurzfristig beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen.

Damit wolle publity die Verschuldung des Unternehmens signifikant reduzieren. publity hatte bereits den Verlust seines hälftiges Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Lösung für die Rückzahlung der 5,5% publity-Unternehmensanleihe 2020/25 (DE000 A254RV 3) zum 19. Juni zu finden.

Nach Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern solle nunmehr ein StaRUG-Verfahren durchgeführt werden, in dessen Rahmen die Ansprüche der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2020/25 gegen Zahlung einer ‚Abfindung‘ in Höhe von voraussichtlich 2 bis 3% des Nominalbetrags bedacht würden.

publity in besseren Zeiten

Die Finanzierung dieser Zahlung soll teilweise aus vorhandenen Mitteln und teilweise durch Sanierungsbeiträge der Großaktionäre gewährleistet werden. Ein Kapitalschnitt auf der Eigenkapitalseite ist aufgrund des geplanten Sanierungsbeitrags der Großaktionäre nicht vorgesehen. Mit dem StaRUG-Verfahren soll die Zahlungsunfähigkeit verhindert und das Unternehmen mit positiver Perspektive aufgestellt werden.

Immerhin: Über weitere Details und den Fortschritt des StaRUG-Verfahrens werde publity seine Stakeholder in den kommenden Wochen ausführlicher informieren.

Mitte März war die SdK noch vom üblichen Spülprogramm bei Anleihesanierungen ausgegangen, namentlich Laufzeitverlängerung, Zinsverzicht etc. – nun der de-facto-Kahlschlag-Haircut. Die SdK wird sich sicherlich sehr zeitnah zur publity zu Wort melden.

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