Anleihen im Fokus: Accentro, Deutsche Rohstoff, publity

Foto @ Accentro Real Estate AG

Im Hinblick auf die fortdauernden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Accentro Real Estate AG entschieden, die für den 25. Mai geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben. Gegenwärtig werden Alternativen eruiert. Heute außerdem in den News: Deutsche Rohstoff erwartet Steuererstattung in den USA und publity erzielt juristischen Erfolg.

Accentro Real Estate AG verschiebt HV aufgrund der COVID-19-Pandemie: Im Hinblick auf die fortdauernden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Wohnungsprivatisierer entschieden, die für den 25. Mai geplante ordentliche HV der Gesellschaft zu verschieben. Der Vorstand prüft derzeit die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für das weitere Vorgehen, um in der gegenwärtigen Situation allen Interessen gerecht zu werden und insbesondere die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der mit der HV betrauten Personen zu schützen. Es wird insbesondere in Erwägung gezogen, von den gesetzlichen Regelungen zur Durchführung einer virtuellen HV Gebrauch zu machen, die der Gesetzgeber kürzlich erlassen hat. Jedenfalls wird weiterhin angestrebt, die ordentliche Hauptversammlung 2020 zeitnah durchzuführen.

Deutsche Rohstoff AG erwartet Steuererstattung in den USA: Aufgrund einer neuen Steuergesetzgebung der US-Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erwartet die Deutsche Rohstoff USA in den kommenden Monaten eine Steuerrückzahlung in Höhe von rund 7,5 Mio. USD. Sie resultiert aus einer neu geschaffenen Möglichkeit, operative Verluste bis in das Jahr 2014 zurücktragen zu können. Im Jahre 2014 hatte die Tochtergesellschaft Tekton Energy ihre Vermögensgegenstände mit hohem Gewinn verkauft und eine Steuerzahlung von rund 35 Mio. USD geleistet. Die Steueränderung wird im laufenden Jahr zu einem Ertrag auf Ebene der Deutsche Rohstoff USA von 3 Mio. USD beitragen und die passiven latenten Steuern um rund 4,5 Mio. USD erhöhen.

publitypublity AG erzielt juristischen Erfolg: Der auf Büroimmobilien in Deutschland spezialisierte Asset Manager und Investor wurde im Zuge des Börsengangs im April 2015 von einem ehemaligen Vertriebspartner auf Zahlung einer Vertriebsprovision in Höhe von insgesamt 47,1 Mio. EUR verklagt. Der Kläger hat behauptet, im Jahr 2009 eine mündliche Vertriebsvereinbarung mit der Gesellschaft geschlossen zu haben. Die Klage durchlief zu Beginn mehrere Instanzen des Prozesskostenhilfeverfahrens, bis eine mündliche Verhandlung im April 2018 zugelassen wurde. Das zuständige Gericht wies die Klage bereits im Oktober 2018 zurück und begründete dies u.a. mit der fehlenden Schlüssigkeit der Klage. Der Kläger legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein und versuchte erneut, über das Prozesskostenhilfeverfahren die Klage weiterzuführen. Im Januar 2020 lehnte schlussendlich als höchstmögliche Instanz der BGH den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers mangels Erfolgsaussichten ab. Gegen das letztinstanzliche die Klage abweisende Urteil des OLG Dresden hat der Kläger danach kein Rechtsmittel mehr eingelegt. Das Urteil des OLG Dresden wurde nun rechtkräftig. publity konnte den seit 5 Jahren anhängigen Rechtsstreit damit erfolgreich beenden.

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