Angebot für neue publity-Anleihe startet heute

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Die publity-Anleihe 2020/25 (ISIN DE000 A254RV 3) mit einer Laufzeit von fünf Jahren hat eine Stückelung von EUR 1.000 und ist mit einem Zinskupon von 5,5% p.a. versehen.

Im Rahmen eines Umtauschangebots (in Deutschland und Luxemburg) können die Inhaber der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000 A169GM 5) ihre Wandelschuldverschreibungen – voraussichtlich vom 02.06. bis zum 15.06.2020 (18:00 Uhr MESZ) – in Schuldverschreibungen der neuen Anleihe 2020/25 tauschen. Dafür winkt ein Bonus von zusätzlichen 20 EUR je TSV.

Im Rahmen des allgemeinen öffentlichen Angebots (in Deutschland und Luxemburg) können interessierte Anleger – vom 02.06. bis zum 17.06.2020 (12 Uhr MESZ) – Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/25 erwerben, insbesondere über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG.

Der Vorstandsvorsitzende und (mittelbare) Mehrheitsaktionär der publity, Thomas Olek, hat die Zusage gegeben, dass er (über seine Beteiligungsgesellschaft TO-Holding GmbH) im Rahmen der Anleiheemission mindestens eine solche Anzahl von Schuldverschreibungen übernehmen werde, die erforderlich ist, um – nach Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Platzierungen – ein Gesamtemissionsvolumen von mindestens 50 Mio. EUR sicherzustellen.

Es ist geplant, die publity-Anleihe 2020/25 voraussichtlich ab dem 19. Juni in den Börsenhandel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die Erlöse aus der Emission der Anleihe 2020/25 sollen zur Refinanzierung der Wandelanleihe 2015/20 und für das weitere Wachstum und die weitere Entwicklung der Unternehmensgruppe verwendet werden.

Durch die aus der Emission der Anleihe 2020/25 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten wird aller Voraussicht nach ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 verankertes Kündigungsrecht der Wandelanleihegläubiger ausgelöst. Die nach Durchführung des Umtauschangebots noch verbliebenen Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/20 werden demnach im Nachgang zur Emission der publity-Anleihe 2020/25 voraussichtlich berechtigt sein, von der publity die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen. Den zur Bedienung solcher Rückzahlungsverlangen erforderlichen Betrag wird die publity auf einem Treuhandkonto separieren.