Wöhrl macht ’ne Fliege! – Segmentwechsel für Anleihe in den reinen Freiverkehr geplant

Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt
Foto @ Rudolf Wöhrl AG

Entry Standard ade – die Rudolf Wöhrl AG plant das Downlisting ihrer Unternehmensanleihe. So beabsichtigt der angeschlagene Fashionretailer, die Einbeziehung seiner umlaufenden 6,50%-Schuldverschreibung 2013/18 im Frankfurter Entry Standard für Anleihen zum 15.12.2016 zu kündigen und stattdessen die Einbeziehung in den reinen Freiverkehr (Open Market) zu beantragen.

Wesentliche Beweggründe für den Segmentwechsel dürften u.a. das Einsparen von Kosten sowie das Wegfallen von Folge- und Publizitätspflichten des Entry Standard (Folgerating etc.) sein. So sehe das familiengeführte Modeunternehmen bspw. die Notwendigkeit eines aktuellen Ratings angesichts der laufenden Sanierung und Neuausrichtung im Schutzschirmverfahren nach §270b InsO nicht mehr als gegeben an.

An der Transparenz gegenüber den Anlegern werde indes nicht gerüttelt, so die Nürnberger weiter. Unternehmensberichte wie Jahresabschlüsse oder Informationen zur Sanierung sollen demnach – sobald verfügbar – weiterhin öffentlich kommuniziert werden.

Rudolf Wöhrl AG: Rudolf Wöhrl AG plant Wechsel des Börsensegments für SchuldverschreibungenUnterdessen sind die Anleihegläubiger noch bis morgen Nacht (24 Uhr) zur Stimmabgabe in einer virtuellen AGV aufgerufen. Einziger TOP auf der Abstimmungsagenda ist die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters. Mit der Abstimmung ohne Versammlung möchte das Modehaus sicherstellen, „dass alle Anleihegläubiger im laufenden Restrukturierungsprozess in angemessener Weise repräsentiert werden.“ Weitere Details finden sich auf der Firmenwebsite.

Bei der Wahl des gV ist bemerkenswert, dass Wöhrl den Gegenantrag von Mattil & Kollegen, einer Münchner Kanzlei spezialisiert auf Kapitalmarktrecht, zunächst nicht für publikationswürdig fand. Dass auch Mattil-Vertreter Sascha Borowski zur Wahl eines gV steht, wird bei Wöhrl nur versteckt erwähnt – immerhin: man findet den Gegenantrag inzwischen. Mattil & Kollegen erhielten 2015 und 2016 u.a. vom HandelsBlatt Auszeichnungen als beste Kanzlei im Bereich Kapitalmarktrecht. Statt dessen scheint für Wöhrl weiterhin hauptsächlich nur RA Gloeckner zur Wahl zu stehen. 

Die (noch) im Entry Standard börsengehandelte Wöhrl-Anleihe über nominal 30 Mio. EUR ging zuletzt indes nur noch zu „aufgeknöpften“ 14% über die Theke.

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