Die SoWiTec group GmbH geht bei ihrer ersten AGV in Form einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung bezüglich der Altanleihe 2018/23 baden: Wie üblich bei derartigen Erstveranstaltungen wurde das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens trotz einer hohen Teilnahmequote von 40,58% nicht erreicht und die Abstimmung war insofern nicht beschlussfähig.
Erwartungsgemäß wird die SoWiTec group GmbH nun zeitnah, und zwar am 5. Dezember 2023, zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung in Sonnenbühl einladen. Die Einladung wird voraussichtlich am 17. November im Bundesanzeiger und auf der IR-Webseite der Gesellschaft veröffentlicht.
SoWiTec sei aus heutiger Sicht nicht in der Lage, die umlaufende 6,75%-SoWiTec-I-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000 A2NBZ2 1) mit ursprünglichem Fälligkeitstermin am 8. November 2023 zurückzuzahlen.
Deshalb ruft der EE-Spezialist die betroffenen Bondholder dazu auf, den Restrukturierungsplan durch Teilnahme an der 2ten AGV zu unterstützen. Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) abgestimmten Beschlussvorschläge beinhalten:
- die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Anleihe um drei Jahre bis zum 8. November 2026;
- den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus der Anleihe gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;
- die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
- Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters;
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Anleihe; Besicherung und Parallelverpflichtung).
Zudem ist eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.
SoWiTec will teilnehmenden Anleihegläubigern weiterhin einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts erstatten, wenn sie sich zur 2ten AGV anmelden, mindestens jedoch 75 EUR pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des erforderlichen Quorums von 25% der ausstehenden TSV steht. Ferner erfolgt die Zahlung erst nach Vollziehung der Beschlüsse.
Das Formular für die Beantragung der Teilnahmevergütung sowie weitere Unterlagen zur 2ten AGV sind auf der IR-Webseite der Gesellschaft verfügbar.
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