SdK: Gegenantrag in ERWE-Immobilien-AGV

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In der Causa ERWE Immobilien AG kündigt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. nun einen Gegenantrag zur Abstimmung ohne Versammlung an und lädt betroffene Anleiheinhaber zu einer Investorenkonferenz am 27.06.2023 um 13 Uhr ein.

Die ERWE Immobilien AG hat die Inhaber ihrer ausstehenden 7,5%-Unternehmensanleihe 2019/23 (ISIN: DE000 A255D0 5) zu einer Anleihegläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung vom 29. Juni bis zum 2. Juli 2023 eingeladen.

Darin fordert die Immobiliengesellschaft ihre Bondholder u.a. auf, die Anleihe im Wege eines Debt-to-Equity-Swaps in Aktien der Gesellschaft zu tauschen, um so eine Restrukturierung der Unternehmensfinanzen zu erreichen. Ebenfalls wird zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters aufgerufen.

Die SdK werde nun zeitnah einen Gegenantrag stellen, da sie der Auffassung ist, dass zunächst die Immobilienwerte gutachterlich ermittelt werden müssen, und erst dann auf Grundlage der vorhandenen Vermögenswerte zusammen mit den wesentlichen Anleihegläubigern bzw. deren Vertretern ein eventuell notwendiges Restrukturierungskonzept erarbeitet werden könne.

Eine Zustimmung zu einem Debt-to-Equity-Swap lehne die SdK zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund fehlender Informationen ab.

Zur Erörterung der aktuellen Situation lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am kommenden Dienstag, den 27.06.2023, um 13 Uhr ein.

Der Alleinvorstand der ERWE Immobilien AG, Herr Rüdiger Weitzel, hat seine Teilnahme zugesagt. Im Anschluss an die Vorträge besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

ERWE IMMOB.ANL 2019/23 (WKN: A255D0)

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter folgendem Link für die Veranstaltung anmelden: www.sdk.org/webinar-erwe

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