Rudolf Wöhrl: Anleihegläubigerversammlung abgesagt!

Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt
Foto @ Rudolf Wöhrl AG

Das insolvente Modehaus, Rudolf Wöhrl AG, sagt die für heute angesetzte 2te Versammlung der Anleihegläubiger ab. Grund: mangelnde Beteiligungsabsicht der Inhaber der 30-Mio.-EUR-Unternehmensanleihe 2013/18. Das Gremium wäre abermals nicht beschlussfähig gewesen.

Wie die Nürnberger noch vor dem Wochenende mitteilten, hatten sich bis kurz vor Anmeldeschluss lediglich 6,36% der ausstehenden Anleihe (WKN: A1R0YA) für das Treffen am 24. April 2017 angemeldet. Nach der sich abzeichnenden Präsenz wäre das für die Abstimmung notwendige Quorum für die Beschlussfähigkeit von mindestens 25% demnach erneut deutlich verfehlt worden.

Wöhrl habe sich daher entschlossen, auch unter Abwägung der damit verbundenen Kosten und Aufwendungen, die Anleihegläubigerversammlung in Nürnberg abzusagen. Einen neuen Termin für ein weiteres reines Anleihegläubigertreffen werde es nach derzeitigem Stand wohl nicht geben.

Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagtEs war bereits die zweite Veranstaltung, die am Teilnahmewillen der Bondholder scheiterte: Schon in der ersten Runde Anfang April fanden nur rund 17% Zeit und Muße, sich zur geplanten AGV anzumelden – beim ersten Treffen wären im Übrigen 50% Anwesenheit zur Beschlussfähigkeit des Gremiums notwendig gewesen.

Nichtsdestotrotz habe die erneute Absage zur heutigen AGV keinerlei Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens. Vor Ostern wurde der Insolvenzplan, der u.a. die noch auszuführenden Verfahrensschritte für den Verkauf der operativen Geschäftsaktivitäten an Neuinvestor Christian Greiner, Enkel des Firmengründers Rudolf Wöhrl, konkretisiert, beim AG Nürnberg eingereicht.

Am Mittwoch, den 26. April, sollen die Insolvenzgläubiger in einer sodann gerichtlich festzusetzenden Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abstimmen. Bei diesem Treffen wird Christian H. Gloeckner als gemeinsamer Anleihevertreter die Interessen der Wöhrl-Bondholder wahrnehmen.

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