Green City schockt Anleger mit Notlage

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Die Green City AG scheint in arger Bedrängnis: Noch vor dem Wochenende informierte der Spezialist für Erneuerbare Energien seine Aktionär:innen über die aktuelle Schieflage: Danach werde am 20. Januar 2022 zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Hintergrund: Aufgrund erforderlicher Wertberichtigungen von Forderungen und Beteiligungen an Tochtergesellschaften als auch infolge von erwarteten Umsatz- und Ertragsausfällen sei ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft 2021 eingetreten.

Green City sieht sich mit operativen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich nachteilig auf die Finanzlage der gesamten Gruppe auswirken. So kommt es derzeit bei zahlreichen wichtigen Wind- und Solarparkprojekten des Konzerns zu erheblichen Verzögerungen. Durch den daraus resultierenden Ausfall von Erträgen werde für das Gesamtjahr 2021 ein negatives Jahresergebnis erwartet.

Im Rahmen der Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2020 wurde darüber hinaus eine Notwendigkeit von Wertberichtigungen u.a. bei Projektrechten und Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen aus Garantieversprechen festgestellt. Diese resultieren aus Mindererträgen, Verlusten und Verzögerungen von und bei Erneuerbaren-Energien-Projekten, deren Werthaltigkeit nach unten korrigiert werden muss. Für 2020 geht die Gesellschaft daher nun ebenfalls von einem negativen Gesamtergebnis aus.

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In diesem Zusammenhang haben auch die Finanzierungs- und Projektkonzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, die jeweils börslich handelbare Anleihen emittiert haben, den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie sich in einer finanziellen Krise befinden.

Konkret sei die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet.

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG könnten möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden.

Dies stelle den Bestand dieser Konzerngesellschaften und damit auch die Rückzahlung der Anleihen sowie Zinszahlungen hieraus in Frage. Ursächlich dafür sei, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind.

Die Zahlung der am 30. Dezember 2021 fälligen Zinsen aus den Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sind nicht gesichert.

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Unterdessen seien umgehend Maßnahmen ergriffen worden, um den negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Green City-Gruppe entgegenzuwirken. Darüber hinaus sei Green City derzeit dabei, ein umfassendes Restrukturierungskonzept zu erarbeiten. Der Geschäftsbetrieb der Green City AG und der Konzerngesellschaften wird derweil unverändert fortgeführt.

Wie heute bekannt wurde, ruft die SdK e.V. die Anleger der Green City AG Unternehmensgruppe zur Interessensbündelung auf.

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