DVFA: ESG-Anforderungen überfordern KMU

Foto: © thithawat – stock.adobe.com

DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals, hat sich mit den ESG-Anforderungen im Zusammenhang mit KMU auseinandergesetzt und warnt vor der regulatorischen Überforderung. Fondsgesellschaften und Asset Manager sind im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, die Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor regelt) kontinuierlich aufgerufen, alle Portfoliopositionen zu klassifizieren, um so eine ESG-Einordnung des jeweiligen Fonds zu ermöglichen.

Dabei werden Investmentfonds analog der SFDR in drei Kategorien eingestuft: Artikel-9-Fonds, sogenannte Impact Investment Fonds, Artikel-8-Fonds, die mehrheitlich in Unternehmen investieren, die bereits ESG Kriterien erfüllen und sogenannte Artikel-6-Fonds, die keine bzw. nur eine geringe ESG Affinität aufweisen.

„Vor dem Hintergrund der kontinuierlich und zuletzt stark zunehmenden Mittelzuflüsse für ESG konforme Investments wird klar, wie wichtig die Erfüllung von ESG-Kriterien für börsennotierte Unternehmen ist. Andernfalls droht den Unternehmen die Gefahr, für ESG Fonds nicht mehr investierbar zu sein“, meint Christoph Schlienkamp, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVFA und Portfoliomanager bei der GS&P Kapitalanlagegesellschaft.

DAX-, MDAX- und zum Teil auch SDAX-Unternehmen haben darauf reagiert und nahezu vollständig eigene ESG-Teams gebildet, die Datenhaushalte aufbauen, sich von externen Nachhaltigkeitsspezialisten beraten und sich von ESG Ratingagenturen bewerten lassen.

Foto: © lovelyday12 – stock.adobe.com

„Im Rahmen der Offenlegungsverordnung hat sich jedoch gezeigt, dass Fonds, die gemäß Artikel-8 bzw. Artikel-9 klassifiziert sind und in KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) investieren in der Regel weder auf Ratings noch auf entsprechende Daten des Unternehmens zurückgreifen können. Somit unterstellt die Methodologie der Fondsanbieter, dass diese Unternehmen automatisch als nicht nachhaltig eingestuft werden bzw. keinen Impact geben. Damit werden Investments in KMU deutlich erschwert bzw. durch die jeweils fondsspezifische Umsetzung der Offenlegungsverordnung gegebenenfalls sogar systematisch ausgesteuert“ meint Thorsten Müller, Mitglied des DVFA Vorstands und Geschäftsführer bei der Lighthouse Corporate Finance GmbH.

Neben der niedrigen Liquidität, die Investments institutioneller Investoren in KMU bereits seit längerem deutlich erschweren, kommt nun in Form der ESG Anforderungen eine weitere Hürde hinzu.

Damit droht die Kapitalmarktfinanzierung für KMU weiter auszutrocknen. Dies hätte katastrophale Konsequenzen für Wachstumsunternehmen, für deren IPOs, Kapitalerhöhungen, Bond-Emissionen und den börsennotierten KMU Sektor insgesamt. Dabei belegen zahlreiche Studien die hohe Bedeutung des KMU-Sektors für Innovation und Beschäftigung. Auch die EU-Kommission weist in ihrem Leitfaden zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion auf die hohe Bedeutung eines effizienten Kapitalmarktzugangs, insbesondere für das KMU-Segment hin. „Doch durch eine nach Größenklassen undifferenzierte Einführung von ESG-Anforderungen, drohen KMU nun Opfer der ESG-Regulierung und deren Umsetzung zu werden“ ergänzt Thorsten Müller.

Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com

Ein umfassendes ESG-Reporting kann derzeit von vielen börsennotierten KMU nicht geleistet werden. Es fehlen hier ausgebildete ESG-Spezialisten, Datenhaushalte müssen in den Unternehmen erst aufgebaut werden und die externen Berater, die Unternehmen in Richtung einer ESG-Strategie begleiten können, stehen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. IT- und ggf. auch KI-basierte automatisierte Ratingprozesse für KMU stehen zudem nicht zur Verfügung. Aktuell scheinen viele börsennotierte KMU mit der Umsetzung der ESG Anforderungen einfach überfordert.

Der DVFA fordert deshalb entschieden, dass in die EU-Taxonomie oder in die aktuell in der Konsultation befindliche Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kurzfristig eine Übergangslösung für kapitalmarktorientierte KMU eingefügt wird. Institutionellen Investoren sollte es ermöglicht werden, ein KMU als Artikel-8 konform einzustufen, sofern eine ESG-Basisstrategie des betreffenden Unternehmens vorliegt. Diese Basisstrategie sollte Wege aufzeigen, wie das KMU sich zukünftig in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickeln wird, entsprechende Datenhaushalte aufgebaut werden und welche Key-Performance-Indikatoren eingeführt werden sollen. Die zukünftige Erarbeitung eines Best-Practice-Leitfaden für eine ESG-Basisstrategie für KMU durch die Financial Community könnte diesen Prozess proaktiv unterstützen. Als Zeitraum für eine Übergangslösung könnte sich der DVFA eine Dauer von drei Jahren vorstellen. Erst nach dieser Übergangfrist sollte dann die geplante CSRD auch für kapitalmarktorientierte KMU in Kraft treten.

Wie von der ESMA (European Securities and Market Association) beim Thema der Wiedereinführung des Bundling im Rahmen der MiFID II bereits konstatiert, bietet sich eine Größengrenze von 1 Mrd. EUR Marktkapitalisierung als Definition für ein KMU an. Sind nur Anleihen gelistet, wäre ein gesamtes Emissionsvolumen von bis zu 250 Mio. EUR aus Sicht des DVFA eine angemessene Definition.

Foto: © Buffaloboy – stock.adobe.com

Durch die Erstellung einer ESG-Basisstrategie wird den börsennotierten KMU nach Auffassung des DVFA eine machbare praktikable Lösung aufgezeigt, um sich während der oben genannten Übergangsfrist für Artikel-8-Fonds zu qualifizieren. Institutionelle Investoren erhalten eine operable „Tick the Box“-Lösung (ESG-Basisstrategie liegt vor: ja / nein) für ESG konforme KMU-Investments. Auf diese Weise könnten KMU an den wachsenden ESG-Finanzströmen partizipieren anstatt von diesen systematisch abgeschnitten zu werden.

Unsere neueste BondGuide Jahresausgabe ,Anleihen 2021‘ ist erschienen und kann ebenso wie unser BondGuide Nachschlagewerk ,Green & Sustainable Finance 2021‘ als kostenloses E-Magazin bequem heruntergeladen, gespeichert & durchgeblättert werden.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !