Quod licet Iovi, non licet bovi (?) – ein Kommentar von Falko Bozicevic

Falko Bozicevic, BondGuide

Die Emissionstätigkeit zieht im vierten Quartal noch einmal spürbar an: Anleger haben die Wahl. Und das ist auch gut so.

Während die DEAG Deutsche Entertainment AG bei ihrer Platzierung wie ein warmes Messer durch Butter schnitt und am zweiten Tag vorzeitig schloss, sagte Automobilelektroniker paragon die seinige ab – aufgrund „schwieriger und volatiler Marktbedingungen“. Dieselben Marktbedingungen indes, die auch die DEAG vorfand, denn beide Emissionen liefen zeitgleich Ende Oktober.

Mit NZWL 2018/24 und UBM 2018/23 finden Anleger auch aktuell zwei weitere Neuemissionen von weniger neuen Emittenten. Dass diese schon einen ansehnlichen Track Record am Kapitalmarkt vorweisen könnten, dürfte sicherlich – und hoffentlich – zum Platzierungserfolg beitragen.

Bei beiden empfehlen wir eine Teilnahme am Umtauschvorhaben bzw. eine Zeichnung. Zur schlussendlichen Bewertung, die bei beiden unter dem Strich gleich ausfällt (siehe Übersicht), führen unterschiedliche Aspekte. Wer die Handelsliquidität bevorzugt, wird eine UBM interessanter finden; wem die weniger wichtig ist – etwa wegen Halten der Anleihe bis zum Laufzeitende – als die Rendite, der ist mit NZWL womöglich besser aufgehoben. Für jeden etwas dabei also.

Beiden gemein ist eine proaktive Medienarbeit, und das seit der ersten Emission vor vielen Jahren. So muss es auch sein. Privatanleger sollten nicht das fünfte Rad am Wagen darstellen, das man zwar gern an Bord weiß im Falle einer Panne, aber auch als erstes als unnötiges Übergewicht über Bord geworfen werden kann und im wahrsten Sinne auf der Strecke bleibt – oder wie der Statist in amerikanischen Filmen, von dem man schon seit der ersten Szene weiß, dass er im Kampf als erstes wird dran glauben müssen.

Anleger, auch Privatanleger, haben zwei Füße und zwei Hände – und natürlich eine Stimme. Nutzen Sie sie einfach.

Ihr
Falko Bozicevic,
BondGuide

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