Singulus: virtuelle Gläubigerabstimmung beschlussunfähig

Singulus Timaris
Foto @ Singulus Technologies AG

Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG „schwänzen“ virtuelle AGV: Danach war die Abstimmung ohne Versammlung, die im Zeitraum vom 2. bis 4. Mai stattfand, nicht beschlussfähig.

Wie der Spezialmaschinenbauer mitteilte, war die Gläubigerabstimmung die 12 Mio. EUR umfassende Unternehmensanleihe (ISIN: DE000 A2AA5H 5) betreffend, nicht beschlussfähig da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der Singulus Technologies AG und der Notar Dr. Olaf Gerber in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung werden deshalb in Kürze zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 30. Mai 2023 einladen.

Die Versammlung wird danach in Form einer Präsenzveranstaltung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit abgehalten.

Die Einladung zur 2ten AGV wird im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage unter „https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/“ veröffentlicht werden.

SINGULUS TECHN. AG 2016/26 (WKN: A2AA5H)

Singulus dürfte in diesem Zusammenhang weiterhin um einen Verzicht auf assoziierte Kündigungsrechte für eine etwaig verspätete Vorlage testierter Berichte bitten.

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