Adler Group wirbt noch einmal für ihre Abschlussprüfung

ADLER Real Estate AG erwirbt indirekt 24,79 Prozent an conwert Immobilien SE

Eine internationale Anwaltskanzlei wurde von Adler beauftragt, die Vorbehalte von KPMG als bisherigem Abschlussprüfer zu widerlegen. Ergebnis dieser forensischen Sonderuntersuchung: Es dürfe eigentlich keine Vorbehalte geben.

Die Adler Group S.A. teilte heute mit, dass eine von ihr beauftragte Überprüfung von 800.000 elektronischen Kommunikationsdokumenten (E-Mails, Kalendereinträge, etc.) keinen belastenden Befund ergeben habe. Der Adler-Verwaltungsrat hatte im Vorjahr eine internationale Anwaltskanzlei beauftragt, den entsprechenden Datenbestand zu überprüfen. Der Untersuchungsbericht ohne belastenden Befund wurde dem Verwaltungsrat bereits vorgestellt.

Die Beauftragung diente der Prüfung, ob dieser Datenbestand Anhaltspunkte dafür biete, dass Gesellschaften der Adler-Unternehmensgruppe Geschäfte mit nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt haben, die einem Drittvergleich nicht standhalten, und ob dieser Datenbestand Informationen über Vorgänge enthalte, die für einen Abschlussprüfer einer Gesellschaft der Adler-Gruppe von Relevanz hätten sein können.

Hintergrund der Beauftragung ist, dass KPMG in der Funktion als Abschlussprüfer der Konzern- und Einzelabschlüsse der Adler-Gruppe für das Jahr 2021 das angebliche Vorenthalten von Dokumenten als Grund für die Erteilung des „Disclaimer of Opinion“ angab.

Zuvor hatte Adler KPMG im Rahmen der forensischen Sonderuntersuchung – losgelöst von den Abschlussprüfungen – von ca. 3,9 Mio. angefragten Dokumenten 3,1 Mio. vollständig und ca. 800.000 im Rahmen eines marktüblichen Verfahrens eingeschränkt offengelegt. Grund für diese eingeschränkte Offenlegung war die Wahrung des Anwaltsprivilegs, wonach vertrauliche Kommunikation mit Rechtsberatern geschützt ist („Attorney-Client Privilege“).

Im Falle der vollständigen Offenlegung der geschützten Dokumente an einen nicht-anwaltlichen Dritten, wie KPMG, würde das Anwaltsprivileg entfallen und folglich müssten die betreffenden Dokumente in einem möglichen Rechtsstreit der gegnerischen Partei ebenfalls offengelegt werden. Folglich hätte sich der Verwaltungsrat im Fall der angeordneten Offenlegung der 800.000 Dokumente einem nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko ausgesetzt.

Der Untersuchungsbericht der internationalen Anwaltskanzlei komme zu dem Ergebnis, dass der Datenbestand von ca. 800.000 Dokumenten keine Informationen enthalte, wonach Gesellschaften der Adler-Gruppe Geschäfte mit nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt haben, die einem Drittvergleich nicht standhalten.

Darüber hinaus enthält der Datenbestand keine Informationen, die für einen Abschlussprüfer einer Gesellschaft der Adler-Gruppe von Relevanz sein können. Der Bericht wird dem künftigen Abschlussprüfer selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche abschlussprüfungsrelevanten Daten sind bereits in einem Datenraum zusammengestellt worden.

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