Underberg: Teilkündigung der Altanleihe 2018/24

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Foto @ Semper idem Underberg AG

Die Semper idem Underberg AG bestätigt die Teilkündigung ihrer Altanleihe 2018/24 (ISIN: DE000 A2LQQ4 3):

Hierfür kündigt der Spirituosenhersteller zum 21. November 2022 besagte Anleihe 2018/24 teilweise in einem Gesamtnennbetrag von 8.941.568 EUR unter Einhaltung der (mindestens) 30-tägigen Kündigungsfrist nach § 4(b) der Anleihebedingungen.

Der Kündigungsbetrag je Alt-TSV im Nennbetrag von 1.000 EUR beträgt demnach 472 EUR. Die Anleihegläubiger erhalten zum Kündigungstermin einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101% dieses Nennbetrags zuzüglich der bis zum 21. November (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen – in Summe also 483,96 EUR. Der Kündigungsbetrag wird ebenfalls am 21. November fällig.

Der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Alt-TSV der Anleihe 2018/24 reduziert sich damit auf 10.002.432 EUR. Bei zukünftigen Transaktionen ist der Poolfaktor zu beachten.

Erst vor kurzem hatte die Semper idem Underberg AG im Zuge ihrer Refinanzierung erfolgreich eine neue sechsjährige 5,5%-Anschlussanleihe 2022/28 (DE000 A30VMF 2) über final 45 Mio. EUR platziert und den Gläubigern der jetzt teilweise gekündigten Altanleihe 2018/24 ein Umtauschangebot unterbreitet.

Mit der vorliegenden Teilkündigung setzt Underberg wie angekündigt ihr Vorhaben um, die mit der Neuemission erlösten Mittel zur Rückführung früher begebener Unternehmensanleihen zu verwenden.

SEMPER IDEM ANL 2018/24 (WKN: A2LQQ4)

Die Anleihegläubiger müssen im Zusammenhang mit der Teilkündigung nichts veranlassen. Die Alt-TSV sind in einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt, sodass die Gutschriften über die Clearstream Banking AG und die depotführenden Kreditinstitute erfolgen.

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