Singulus: Beschlussfähigkeit bei 2ter AGV wahrscheinlich

Singulus Medizintechnik
Foto @ Singulus Technologies AG

Die Singulus Technologies AG lädt heute zur zweiten Anleihegläubigerversammlung nach Frankfurt am Main und stellt vorab schon einmal das Erreichen der Beschlussfähigkeit in Aussicht.

Danach haben sich für die heutige zweite AGV betreffend die 12 Mio. EUR umfassende Singulus-II-Unternehmensanleihe 2016/26 (ISIN: DE000 A2AA5H 5) rund 34% der ausstehenden TSV angemeldet.

Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25% werde danach voraussichtlich erreicht und die Präsenzveranstaltung somit erwartungsgemäß beschlussfähig.

Wie schon bei der vorherigen Online-Abstimmung beinhalten die Beschlussvorschläge zur Änderung der Anleihebedingungen u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021.

Die Beschlüsse räumen dem Spezialmaschinenbauer eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum werde besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Singulus schlägt zudem als neuen gemeinsamen Anleihevertreter die Tauris Service GmbH vor.

Trotz des anhaltend schwierigen Umfeldes prognostiziert Singulus Technologies für das laufende Geschäftsjahr 2022 eine deutliche Steigerung von Umsatz und Ergebnis nach IFRS gegenüber den vorangegangenen Geschäftsjahren 2020 und 2021. Um die verbesserten Finanzprognosen zu erreichen, ist ein planmäßiger Verlauf der Geschäftsaktivitäten in allen Segmenten erforderlich.

SINGULUS TECHN. AG 2016/26 (WKN: A2AA5H)

Allerdings könnte der Russland-Ukraine-Krieg die Absatzentwicklung, die Produktionsprozesse sowie die Beschaffungs- und Logistikprozesse negativ beeinflussen, beispielsweise durch Unterbrechungen der Lieferketten oder Engpässen bei Komponenten, Rohstoffen und Vorprodukten.

Sollten die Anleihegläubiger den heutigen Beschlussvorschlägen zustimmen, strebe Singulus nach deren Rechtskraft die schnellstmögliche Erlangung der noch ausstehenden Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 an.

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