Singulus informiert über wahrscheinliche Verletzung einer Anleiheklausel

Ein Investor hat die Verletzung einer Anleiheklausel bei Singulus moniert: Die nicht rechtzeitige Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 berechtigten zur vorzeitigen Kündigung der Anleihe.

Der Gemeinsame Vertreter hat die Gesellschaft am Samstagabend, den 9. Juli 2022, darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Anleihegläubiger den gemeinsamen Vertreter darüber informiert habe, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen – konkret die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 – verletzt.

Damit hat am 9. Juli eine 30-tägige Frist zur Heilung dieser Pflichtverletzung begonnen. Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt.

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

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