Ekosem lädt zur zweiten AGV-Runde – ‚kurz vor Einigung‘

Schon Ende Mai will Ekosem-Agrar seine beiden AGVs mit niedrigerem Quorum* über die Bühne gebracht wissen. In Runde I gestern und heute war man nicht beschlussfähig.

Der Vorstand der Ekosem-Agrar teilte mit, dass in der Anleihegläubigerversammlung (AGV) der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 (DE000 A1R0RZ 5) am 9. Mai und in der AGV der Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 (DE000A 2YNR0 8) am 10. Mai jeweils erwartungsgemäß weniger als die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben: Damit lag für diese Versammlungen keine Beschlussfähigkeit vor.

Aufgrund der zu geringen Beteiligung lädt die Gesellschaft jeweils zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung ein. Hier ist für die Restrukturierungsbeschlüsse ein verringertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich.

Die zweite Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2012/22 werde am 30. Mai, die Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2019/24 am 31. Mai jeweils erneut in Sinsheim stattfinden.

Einigung mit Gläubigerbeirat und (designiertem) gemeinsamen Vertreter über angepasste Maßnahmen steht kurz bevor

Wie bereits kommuniziert befindet sich der Vorstand in konstruktiven Gesprächen mit dem (designierten) gemeinsamen Vertreter der Anleihen sowie dem neu geschaffenen Gläubigerbeirat, dem auch ein Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört, um ein angepasstes Maßnahmenpaket für die Restrukturierung der beiden Anleihen zu verhandeln.

Diese Gespräche stünden kurz vor dem Abschluss und eine Einigung sei in greifbarer Nähe, so Ekosem-Agrar am Nachmittag.

Die neuen Vorschläge werden voraussichtlich in Kürze als Gegenantrag formuliert und von allen involvierten Parteien (Gesellschaft, (designierter) gemeinsamer Vertreter, Gläubigerbeirat) per Pressemitteilung veröffentlicht. Ekosem-Agrar werde dieses angepasste Maßnahmenpaket dann in den kommenden zweiten Gläubigerversammlungen zur Abstimmung stellen.

Wolfgang Bläsi, Ekosem-Agrar

Wolfgang Bläsi, CFO der Ekosem-Agrar AG:Wir sind auf einem guten Weg, uns auf ein Maßnahmenpaket, das eine deutliche Verbesserung der Position der Anleihegläubiger bedeutet und gleichzeitig für die Gesellschaft einen vernünftigen Handlungsrahmen schafft, zu einigen. Um die Beschlussfähigkeit bei den anstehenden zweiten Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, ist jede einzelne Stimme entscheidend. Daher bitten wir alle Anleihegläubiger an den zweiten Anleihegläubigerversammlungen teilzunehmen oder sich dort vertreten zu lassen.“

Die Gesellschaft ruft dementsprechend alle Anleihegläubiger auf so schnell wie möglich den sog. besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und den für die Versammlungen notwendigen Sperrvermerk anzufordern. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ekosem-agrar.de/de/investor-relations.