
Die The Payments Group Holding (PGH) will eine neue Pflichtwandelanleihe raushauen: Hierfür habe die persönlich haftende Gesellschafterin der Holdinggesellschaft auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der HV vom 23. Juni 2021 beschlossen, einen kurzlaufenden Pflichtwandler 2026/29 über knapp 2,28 Mio. EUR zu begeben. Im Gegenzug werde auf die im November 2025 angekündigte Platzierung eigener Aktien verzichtet.
Konkret soll den PGH-Aktionären im Zeitraum vom 13. bis 27. Januar 2026 der Bezug von bis zu 22.800 Pflicht-TSV im Nennbetrag von je 100 EUR zum Ausgabebetrag von 100% angeboten werden. Das Gesamtemissionsvolumen der mit 10,0% p.a. verzinsten Pflichtwandelanleihe mit einer Laufzeit von drei Jahren lautet demnach auf maximal rund 2,3 Mio. EUR.
Die Neuemission wird girosammelverwahrt und soll im Freiverkehr notiert werden.
Die PGH habe das Recht, die Anleihe ab dem 1. Februar 2027 vorzeitig zu tilgen, bei Rückzahlung bis zum 31. Januar 2028 zu 102% des Nennbetrags und bei Rückzahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2028 und dem 31. Januar 2029 zu 101% des Nennbetrags.
Sollte die Gesellschaft die Anleihe bei Endfälligkeit am 31. Januar 2029 nicht vollständig getilgt haben, wird der ausstehende Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu einem Wandlungspreis von 0,20 EUR in Aktien der PGH gewandelt, d.h., den Anleihegläubigern werden pro 1,00 EUR Nennbetrag der Pflicht-TSV jeweils fünf (eigene) Aktien übertragen.
Entsprechend beträgt das Bezugsverhältnis für die Anleihe 500:1, d.h. je 500 PGH-Aktien berechtigen zum Erwerb von einer Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von 100 EUR.
Sofern nicht sämtliche Bezugsrechte ausgeübt werden, bestehe die Möglichkeit des Überbezugs. Der CEO und Gründer der PGH und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Mitglieder seiner Familie und die Gruppe der Aufsichtsratsmitglieder bzw. die Vehikel der genannten Personengruppen haben erklärt, ihre Bezugsrechte voll auszuüben und mindestens in diesem Umfang TSV zu erwerben.
Zum Bezugsangebot werde die PGH ein Basisinformationsblatt auf ihrer Website veröffentlichen.
Unterdessen dienen die Erlöse aus der Emission der Pflichtwandelanleihe der Sicherung der Liquidität der Gesellschaft bis zur Veräußerung von Vermögensgegenständen, bis zur Durchführung einer weiteren Finanzierungsmaßnahme im Zusammenhang mit neuen Opportunitäten und Geschäftsfeldern oder bis zur teilweisen oder vollständigen Vereinnahmung ihrer diversen Forderungen gegen die SGT Capital-Gruppe.
Sollte die Platzierung der Anleihe nicht in ausreichendem Umfang gelingen, kann dies den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
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