Aves One: vorzeitige Anleihekündigung wegen CoC-Klausel

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Vor dem Hintergrund der Übernahme der Aves One AG durch die Rhine Rail Investment AG hat der Bestandshalter langlebiger Rail-Assets nunmehr die vorzeitige Kündigung und Rückzahlung seiner ausstehenden Unternehmensanleihen aufgrund des Kontrollwechsel-Ereignisses beschlossen:

Konkret werden danach

– die am 1. Juni 2020 begebene 5,25%-Anleihe „Aves One 06/2020 – 05/2025“ mit der ISIN DE000 A289R7 4,

– die am 24. Juni 2020 begebene 4,25%-Anleihe „Aves One 06/2020 – 06/2023“ mit der ISIN DE000 A289FA 8

sowie

– die am 1. März 2021 begebene 5,25%-Anleihe „Aves One 03/2021 – 11/2025“ mit der ISIN DE000 A3H3HD 7

aufgrund eines Kontrollwechsels nach § 9 Abs. 4 der jeweiligen Anleihebedingungen vorzeitig zum 28. Februar 2022 gekündigt.

Durch die Übernahme von 88,33% der Aktien der Aves One AG durch die Rhine Rail Investment AG am 24. November 2021 ist gemäß § 9 Abs. 1 lit. a) der jeweiligen Anleihebedingungen ein Kontrollwechsel eingetreten, der das außerordentliche Kündigungsrecht der Aves One AG begründet.

Aves One

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Die jeweiligen Kündigungen und der Kündigungstermin werden am 30. Dezember 2021 gemäß § 17 Abs. 1 der jeweiligen Anleihebedingungen u.a. im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin http://www.avesone.com/anleihe veröffentlicht.

Erst in der Vorwoche informierte Aves One außerdem über seine Delisting-Pläne: Danach strebe das Unternehmen den Widerruf der Zulassung der Aves-One-Aktien an den Börsenplätzen in Frankfurt, Hamburg und Hannover an.

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