Webkonferenz zur Eyemaxx-Insolvenz Donnerstag 18 Uhr

mzs Rechtsanwälte laden zu einer Web-Konferenz zur Insolvenz von Eyemaxx Real Estate. Fristen und Organisatorisches sind jetzt wichtig für alle Betroffenen.

Sie müssen unbedingt die fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderung zum 01.12. sicherstellen. Hierzu regen die mzs Rechtsanwälte an, sich an den Wiener Insolvenzrechtler Dr. Stapf (per E-Mail an wien@snwlaw.at  oder https://www.snwlaw.at/) zu wenden. Forderungsanmeldungen bis 50.000 EUR Anleihevolumen führe er kostenfrei durch – also im Privatanlegerbereich.

Des Weiteren muss man kurzfristig die Sperrbescheinigung von der Depotbank beschaffen, damit man an der Abstimmung zwischen dem 03.12. und 07.12. teilnehmen kann. Musterformulare des „besonderen Nachweises“ sind unter https://www.eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/aktuelle-glaeubigerabstimmungen/ verfügbar. Leiten Sie dies bitte zeitnah in die Wege, denn Banken reagieren teilweise nicht von jetzt auf gleich: Erfahrungsgemäß benötigt die Depotbank für die Ausfertigung einige Tage Zeit.

Die Tagesordnungen zu den Abstimmungen ohne Versammlung sowie die Abstimmungsunterlagen können unter www.eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/ abgerufen werden.

Foto: © photoschmidt – stock.adobe.com

mzs Rechtsanwälte informieren die Anleihegläubiger in Web-Konferenzen über das weitere Vorgehen, insbesondere die Anforderungen an die fristgerechte Anmeldung von Forderungen im österreichischen Insolvenzverfahren sowie die ordnungsgemäße Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung. 

Die Web-Konferenz findet am Donnerstag, den 25. November, um 18 Uhr statt.

Interessierte Gläubiger können zum Termin unter folgendem Link an den Web-Konferenz teilnehmen: hier klicken zur Web-Konferenz am 25.11.2021 – 18:00 Uhr

Sofern Sie die Forderungsanmeldung und die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren (Teilnahme an Gläubigerabstimmungen) nicht selbst durchführen wollen, können Sie sich per E-Mail an wien@snwlaw.at wenden und eine entsprechende – kostenpflichtige – Bevollmächtigung erteilen.

Eine direkte Beauftragung des österreichischen Kollegen hat gegenüber unserer Beauftragung den Vorteil, dass er am Sitz der Insolvenzverwalterin Wien praktiziert und das österreichische Verfahrensrecht kennt. Zudem kann er als förmlicher Zustellungsbevollmächtigter für den Empfang der Post des Insolvenzgerichts und der Insolvenzverwalterin zu Verfügung stehen, was einem deutschen Vertreter nicht möglich sei, so mzs RA in einem Schreiben an Anleihegläubiger.

Anzeige bei der BaFin

mzs Rechtsanwälte haben zudem im Auftrag der KFM Deutsche Mittelstand AG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgefordert, Ermittlungen aufgrund mehrerer Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Informationspflichten aufzunehmen.

Eine Würdigung der gesamten Kapitalmarktkommunikation durch die EYEMAXX Real Estate AG, sowohl die veröffentlichten Interviews mit Dr. Müller, CEO der EYEMAXX, als auch die Überprüfung der Prospekte aller Anleihen ergeben begründete Verdachtsmomente, dass

– schwerwiegende Täuschungen der Anleger vorliegen
– schwere Verstöße gegen die Informationspflichten begangen wurden
– gravierende Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung vorliegen, und 
– eine Prospekthaftung vorliegen könnte, da auf den Umstand, dass faktisch die gesamte Verwaltung von Leopoldsdorf bei Wien aus betrieben wird und damit das Risiko eines Insolvenzverfahrens nach österreichischem Recht besteht, in den Anleihen-Prospekten nicht transparent gemacht wurde.

Bis zur Ad-Hoc Meldung vom 25.10.2021, dass die Zinsen der Anleihe 2018/23 (DE000 A2GSSP 3) nicht fristgerecht bezahlt werden können, wurde den Kapitalanlegern ein positiver Eindruck der Geschäftstätigkeit vermittelt. Es konnte aus den bereitgestellten Informationen nicht abgeleitet werden, dass sich die Emittentin in finanziellen Schwierigkeiten befinde. Im Gegenteil, es hat den Anschein, als sollten die Kapitalanleger, Anleihegläubiger wie Aktionäre irregeführt werden, so mzs RA.



Weitere Vorgehensweise

Bitte beschaffen Sie umgehend den Besonderen Nachweis über Ihre Inhaberschaft an den Anleihen, um an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen zu können.

Zudem denken Sie bitte an die fristgerechte Anmeldung Ihrer Insolvenzforderung bis zum 01. Dezember.

Gerne informiert mzs über die weiteren Schritte in der Webkonferenz am Donnerstag, um 1800 Uhr. Von einzelnen Anrufen in der Kanzlei bittet die Kanzlei Abstand zu nehmen.

One Square, die SdK und womöglich noch weitere bringen sich mit ihrer jeweiligen Interessenbündelung in Stellung gegen das Insolvenzverfahren der Eyemaxx Real Estate AG, das Anliegen ist in allen Fällen das gleiche. Wen auch immer Sie wählen für die Wahrung Ihrer Interessen: Werden Sie aktiv und nutzen Sie einen der bekannten Kanäle.