One Square: Einberufungsverlangen für Eyemaxx-AGV und Investoren-Telefonkonferenz

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In ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2021 hat die Eyemaxx Real Estate AG mitgeteilt, dass sie die am 26. Oktober halbjährlich fälligen Zinsen für die 5,5%-Unternehmensanleihe 2018/23 (ISIN: DE000 A2GSSP 3) nicht fristgerecht leisten konnte.

Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung sind Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren.

One Square hat für alle drei Anleihen

Anleihe 2018/23 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3)
Anleihe 2019/24 (WKN: A2YPEZ / ISIN: DE000A2YPEZ1)
Anleihe 2020/25 (WKN: A289PZ / ISIN: DE000A289PZ4)

jeweils ein Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung gestellt.

Auf diesen Anleihegläubigerversammlungen soll der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG über den aktuellen Stand berichten und jeweils ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, um eine optimale Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.

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One Square bittet alle Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG, sich diesen Einberufungsverlangen anzuschließen. Zur weiteren Information lädt One Square zu einer Investoren-Telefonkonferenz ein. Auf dieser Telefonkonferenz wird One Square gemeinsam mit den Experten der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek über den aktuellen Stand sowie die weiteren Schritte informieren.

Die Telefonkonferenz findet statt am 4. November 2021 um 17:00 Uhr.

Zugangsdaten sind folgende Einwahlnummern:

DE: + 49 69 201744220
UK: + 44 203 0092470
US: + 1 877 4230830

PIN: 46430593#

Um für die Telefonkonferenz eine ausreichende Kapazität sicherzustellen, werden alle Interessenten gebeten, sich unter eyemaxx@onesquareadvisors.com im Vorfeld anzumelden.

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