Virtuelle Singulus-AGV scheitert am Abstimmungswillen

Foto @ SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG (ISIN: DE000 A1681X 5) verweigern ihren Abstimmungswillen: Demzufolge war die Abstimmung ohne Versammlung wie gewöhnlich bei solchen Erstveranstaltungen nicht beschlussfähig.

Die von Montag, den 04. Oktober, um 0 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober, um 24 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die 12 Mio. EUR schwere Singulus-II-Unternehmensanleihe 2016/26 (ISIN: DE000 A2AA5H 5) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden TSV (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der Singulus Technologies AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Bondholder zu einer zweiten AGV im Wege einer Präsenzveranstaltung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einladen.

SINGULUS TECHN. AG 2016/26 (WKN: A2AA5H)

Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung am 28. Oktober wird voraussichtlich heute im Bunderanzeiger und auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

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