Anleihen heute im Fokus: Deutsche Rohstoff, ACCENTRO, Unterhaching

Deutsche Rohstoff AG: Elster veröffentlicht Produktionsergebnisse
Foto @ Deutsche Rohstoff AG

Die Deutsche Rohstoff „fördert“ einen Halbjahresverlust: Grund dafür sind nicht zahlungswirksame, außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von niedrigeren Öl- und Gaspreisprognosen. Heute außerdem in den News: ACCENTRO verkauft Immobilienportfolio und Unterhaching „kickt“ Verlustanzeige.

Deutsche Rohstoff AG „fördert“ Halbjahresverlust: Der Rohstoffbeteiligungskonzern hat im ersten Halbjahr 2020 einen Konzernverlust von 13,4 Mio. EUR eingefahren. Grund dafür sind nicht zahlungswirksame, außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von niedrigeren Öl- und Gaspreisprognosen in Höhe von 17,2 Mio. EUR. Die Abschreibungen entfallen mit rund 10,7 Mio. EUR auf den Buchwert der Erdölförderanlagen von Elster Oil & Gas und mit 6,5 Mio. EUR auf die Aktien von Northern Oil & Gas. Das Konzernergebnis vor außerplanmäßigen Abschreibungen belief sich indes auf 1,2 Mio. EUR.

Ein weiterer Portfolioverkauf lässt die Kasse der ACCENTRO Real Estate AG klingeln: So hat der Berliner Wohnungsprivatisierer ein Immobilienportfolio in Rostock an ein Family Office veräußert. Das Portfolio, welches erst Ende 2018 von der ACCENTRO erworben wurde, umfasst 43 Einheiten mit einer Gesamtfläche von 3.825 qm. Über den Kaufpreis der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart. Erst letzte Woche präsentierte die Gesellschaft ihre Halbjahresbilanz. Danach erzielte der ACCENTRO bei stabilem Verkaufsvolumen einen Umsatzanstieg.

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA gab unlängst eine Verlustanzeige bekannt. Danach ist anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Umstand sind im Wesentlichen operative Verluste im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verantwortlich, so der Drittligist. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 278 Abs. 3 AktG, § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Diese wird daher zeitnah einberufen, um den Aktionären den Verlust anzuzeigen und die Lage der Gesellschaft zu erörtern.

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