Spielvereinigung Unterhaching kickt Verlustanzeige

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA gibt eine Verlustanzeige bekannt. Danach ist anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist.

Für diesen Umstand sind im Wesentlichen operative Verluste im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verantwortlich, so der Drittligist weiter.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 278 Abs. 3 AktG, § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.

Die Spielvereinigung Unterhaching ist Ende Juli 2019 erfolgreich an der Börse München gestartet.

Foto @ Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA

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