Lebenslang gemeinsam wachsen: Crowdinvesting mit Life-Time-Beteiligung – ein Kommentar von Tamo Zwinge, companisto

Companisto hat als erste Plattform eine Life-Time-Beteiligung eingeführt. Die Investoren werden bei Wunsch ein Leben lang an Gewinnen und Exit-Erlösen beteiligt. Die Beteiligungen werden wirtschaftlich nahezu vollständig an Eigenkapitalbeteiligungen angenähert.

Die Venture-Capital-Landschaft hat sich in den letzten Jahren verändert. Früher war es nur großen Kapitalgesellschaften oder vermögenden Business Angels möglich, sich in frühen Phasen an jungen, innovativen Unternehmen zu beteiligen. Mit Crowdinvesting ist dies in Deutschland für viele Anleger möglich.

Die Beteiligung vollzieht sich in aller Regel bis zur Investmentschwelle von 2.5 Mio. Euro über partiarische Nachrangdarlehen, die die Startups ausgegeben. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können entweder die Startups oder die Investoren die Beteiligung kündigen. Es findet eine Unternehmensbewertung statt und die Investoren haben Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens plus Zinsen (endfällig). Sie werden auch an dem gesteigerten Unternehmenswert beteiligt.

Wie können die Beteiligungsmodelle, die bei Schwarmfinanzierungen von Crowdinvesting-Plattformen angeboten werden, wirtschaftlich nahezu vollständig an Eigenkapitalbeteiligungen angenähert werden? Wie kann die Beziehung zwischen Unternehmen und Investoren also auf eine noch langfristigere Basis gestellt werden? Companisto, die markführende Crowdinvestingplattform in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zeigt jetzt, wie Crowdinvesting diesbezüglich weiterentwickelt werden kann.

Screenshot companisto

Die Beteiligungen der Investoren an allen ab Juli 2016 auf der Plattform startenden Startups, gelten ein Leben lang. In den Beteiligungsverträgen ist nicht mehr vorgesehen, dass die Beteiligungen der Investoren durch eine Kündigung des Startups nach Ablauf der Mindestlaufzeit enden. Damit haben die Investoren die Entscheidung, wie lange sie an den Gewinnen der Startups und an einem möglichen Unternehmensverkauf (Exit) beteiligt werden möchten. Entscheidet sich ein Investor, nach dem Ablauf zu kündigen, erhält er sein investiertes Kapital zuzüglich einer Festverzinsung von 1% p.a. zurückgezahlt. Die Gewinn- und Exit-Beteiligung endet dann; eine Unternehmensbewertung findet nicht statt.

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