
OneCrowd steht nach Insolvenzanträgen für drei Gesellschaften vor dem Ende. Der einstige Schwarmfinanzierungs-Pionier kämpfte zuletzt mit Ausfällen und Rechtsstreitigkeiten.
OneCrowd dürfte nach 15 Jahren zu den nächsten prominenten Opfern des anhaltenden Plattformsterbens im Crowdinvesting zählen. Das Amtsgericht Dresden hat für die OneCrowd GmbH, die OneCrowd Securities GmbH sowie die OneCrowd Loans GmbH vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zu vorläufigen Insolvenzverwaltern wurden Anwälte der Kanzlei BBL Brockdorff bestellt.
Die Wurzeln reichen bis 2011 zurück, als Seedmatch als erste Crowdinvesting-Plattform im deutschsprachigen Raum an den Start ging. Mit Econeers für nachhaltige Finanzierungen und Mezzany für Immobilieninvestments entstand in den Folgejahren ein Plattformverbund, der erst 2025 unter der Dachmarke gebündelt wurde. Ziel war es, zur führenden Adresse für alternative Investments im DACH-Raum aufzusteigen.
Nach Angaben des Unternehmens wurden über mehr als 290 Kampagnen rund 128 Mio. EUR an Wachstumskapital vermittelt. Allerdings geriet das Geschäftsmodell zunehmend unter Druck. Nach Recherchen von investmentcheck.de ist inzwischen rund jedes vierte über die Plattform begleitete Funding von einer Insolvenz der Emittentin betroffen. Hinzu kamen rechtliche Auseinandersetzungen um Nachrangklauseln und Informationspflichten.
Auch die zuletzt veröffentlichten Jahresabschlüsse für 2024 zeichneten ein angespanntes Bild. Sowohl OneCrowd Loans als auch OneCrowd Securities wiesen erhebliche nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge aus. Zugleich bestanden enge finanzielle Verflechtungen innerhalb der Unternehmensgruppe.
Für Anleger empfiehlt Stefan Loipfinger von investmentcheck.de, sämtliche Vertragsunterlagen, Abrechnungen und sonstigen Dokumente zeitnah lokal zu sichern. Angesichts der Insolvenzverfahren könnten diese für die Wahrnehmung möglicher Ansprüche noch von Bedeutung sein.
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