
Kurz und knapp hat Huber Automotive heute über den Fait accomplie informiert: Gestern habe man beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Vorstand der Huber Automotive AG habe gestern beim zuständigen Amtsgericht Göppingen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft werde zunächst fortgeführt. Über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters werde das Gericht entscheiden.
Noch im Frühsommer bis in den Mai hinein hatte Huber immense Anstrengungen zur Restrukturierung der Anleihe 2019/27 unternommen.
Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere den
– Verzicht auf 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit Besserungsschein
– Verzicht auf anteilige Zinsen
– Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Zinszahlungen auf Endfälligkeit für Zinsen auf die Schuldverschreibungen seit dem 16. April 2024
– Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.
Weniger formal: Schuldenschnitt um die Hälfte, Nullkuponanleihe ohne Kupon, Restzinsen seit Apr 2024 möglicherweise bei Endfälligkeit, Verzicht auf Kündigungsrechte.
Alles für die Katz. Jetzt also doch die Insolvenz.
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