Immobiliengesellschaften müssen im Rahmen von Anleiheemissionen Bewertungsgutachten in den Wertpapierprospekt aufnehmen, wenn für die Anleihe Sicherheiten an den Immobilien bestellt werden. Die Erstellung dieser Bewertungsgutachten ist oftmals zeit- und kostenintensiv. Durch eine Anleihebesicherung in Form der Abtretung von Miet- oder Pachtforderungen kann jedoch die Aufnahme eines Bewertungsgutachtens vermieden werden.Weiterlesen