MT-Energie: Covenant-Anpassung nicht zum Nulltarif – Waiver-Fee vereinbart

MT-Energie gibt weiter Gas - aber nicht zum Nulltarif.
MT-Energie GmbH

Nix ist umsonst! – Das musste zuletzt auch die MT-Energie GmbH erfahren, als die Bedingungen für den Verzicht auf Sonderkündigung bei Verletzung der Eigenkapital-Covenant mit dem Anleihevertreter One Square Advisory ausgehandelt worden.

Das Resultat der Verhandlungen ist die Festlegung einer Waiver Fee – sozusagen eine Strafgebühr für den Verzicht auf das Kündigungsrecht bei einem Bruch des vorab festgelegten Financial Covenant. Im konkreten Fall von MT-Energie haben die Inhaber der 8,25%-Unternehmensanleihe über 13,6 Mio. EUR Anspruch auf die Gebühr, sobald das Biogasunternehmen die in den Bedingungen festgeschriebene Mindesteigenkapitalquote von 20% unterschreitet. Bei einem Bruch der EK-Covenant erhalten Bondholder künftig als Kompensation 1%-Punkt zusätzlich auf den Kupon beim nächsten Zinstermin. MT-Energie ist der erste Mittelstandsanleihenemittent, der seinen Anleihegläubigern eine Waiver-Fee einräumt. Die MT-Geschäftsführung erachte die Gebühr indes für adäquat und halte die zusätzliche Belastung durch die Waiver-Fee für moderat: „Bei Banken ist eine Waiver-Fee üblich. Es ist aus unserer Sicht adäquat, wenn wir die Anleihegläubiger nun ähnlich behandeln“, äußerte sich MT-Energie-CFO Sören Schleider gegenüber FINANCE.

MT-Energie-19_07_2007Die Vereinbarung könnte auch zum Vorbild für Covenant-Verhandlungen bei anderen Mittelstandsanleihenemittenten werden. „Die Waiver-Fee für Anleihegläubiger ist ein neuer Marktstandard“, sagt Frank Günther von One Square Advisors und ergänzt: „Grundsätzlich lässt sich das Instrument auf Emittenten anderer Mittelstandsanleihen übertragen, die Probleme mit den Covenants haben.“ Ein möglicher nächster Kandidat wäre z.B. die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG. Die kriselnde Fahrradschmiede hatte Mitte März überraschend einen Jahresfehlbetrag für 2013 von bis zu 15 Mio. EUR eingeräumt. Im Zuge dessen könne es auch zu einem Bruch der in den Anleihebedingungen fixierten Financial Covenants gekommen sein (BondGuide berichtete). Sollte dieser Fall tatsächlich eingetreten sein, beabsichtigt MIFA, eine Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um über eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen abzustimmen.

Hintergrund
Auf der zweiten und finalen Anleihengläubigerversammlung am 29. April konnte sich MT-Energie mit den Gläubigern auf wesentliche Eckpunkte für die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung einigen. Das Gläubigergremium wählte One Square Advisory zum gemeinsamen Vertreter, der danach allein ermächtigt wurde, auf das in den Bedingungen vorhandene Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie einem Kontrollwechsel zu verzichten. Im Anschluss an das Treffen wurden zwischen MT-Energie und One Square Advisory die Bedingungen für den Verzicht auf Sonderkündigung bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote ausgehandelt (zu den Beiträgen).

Die im Düsseldorfer mittelstandsmarkt börsengehandelte MT-Energie-Anleihe (2012/17) konnte zuletzt spürbar von 46% Ende April auf jetzt 55% zulegen – Kurs- und Chartverlauf der MT-Anleihe finden Sie hier.

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