Vorläufiger Insolvenzverwalter für Euroboden steht

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Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter im Fall Euroboden bestellt.

Anleihegläubigerversammlungen, in denen ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden kann, ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 14. August die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Münchener Immobilienentwicklers Euroboden angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) bestellt. Dieser werde nun das Vermögen sichern, die wirtschaftliche Ausgangslage analysieren und Sanierungsoptionen erarbeiten.

Die Anleihegläubiger der beiden ausstehenden Unternehmensanleihen 2019/24 (DE000 A2YNXQ 5) und 2020/25 (DE000 A289EM 6) würden gebeten, aktuell noch von einer Forderungsanmeldung abzusehen, da diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam seien und daher nicht bearbeitet würden.

Die ursprünglich für den 22. und 23. August angesetzten Anleihegläubigerversammlungen (AGVs) wurden, wie bereits angekündigt, abgesagt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde das zuständige Insolvenzgericht in München zu gegebener Zeit neue Termine für Anleihegläubigerversammlungen festsetzen. In diesen könne dann auch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die jeweilige Anleihe beschlossen werden.

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Foto: © Zerbor – stock.adobe.com

Weitere Informationen zur aktuellen Situation der Euroboden GmbH finden Sie auch unter diesem Link.

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