VEDES bei erstem AGV-Anlauf nicht beschlussfähig

Foto @ VEDES AG

Virtuelle Anleihegläubigerversammlung der VEDES AG nicht erfolgreich im ersten Anlauf : Wie der Spielzeugverbund mitteilte, war die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens wie erwartet nicht erreicht wurde.

Die Fachhandelsorganisation für Spiel und Freizeit wird die Inhaber ihrer ausstehenden 5,0%-Unternehmensanleihe 2017/22 (ISIN: DE000 A2GSTP 1) deswegen zur Teilnahme an einer 2. AGV einladen.

Die Folgeveranstaltung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit wird im September 2021 nach der Ferien- und Urlaubszeit in Form einer Präsenzveranstaltung in Nürnberg am Sitz der Gesellschaft stattfinden.

Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VEDES AG im Bereich „Investor Relations“ veröffentlicht werden.

„Wir bedanken uns bei den Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25%, um die geplanten Schritte zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis zugunsten der VEDES AG und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung“, erklärt Dr. Thomas Märtz, Vorstandsvorsitzender der VEDES AG, und ergänzt:

VEDES ANLEIHE 2017/22 (WKN: A2GSTP)

„Wir sind absolut überzeugt davon, dass wir ein für alle Seiten vorteilhaftes Gesamtpaket anbieten: eine im aktuellen Zinsumfeld attraktive Rendite bei einer gleichbleibend hohen Besicherung trotz eines geplanten reduzierten Anleihevolumens. Durch die Eigenkapitalstärkung und die hälftige Rückführung unserer Anleihe verbessert sich neben unseren Bilanzkennzahlen auch unsere Bonität. Wir freuen uns auf einen transparenten, partnerschaftlichen Austausch mit unseren Anleihegläubigern.“

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