tubesolar: Wandelanleihe zur Abwehr der Insolvenz

Foto @ tubesolar AG

Die tubesolar AG (ISIN DE000 A2PXQD 4) stemmt sich gegen die drohende Insolvenz: Um den kurzfristigen Finanzbedarf zu decken, unternimmt der Agri-PV-Spezialist einen neuen Versuch, ihre gegen Jahresende noch abgeblasene Emission einer neuen Wandelanleihe nachzuholen.

Danach beabsichtigt die tubesolar AG die Emission einer 2,0%-Wandelanleihe 2023/27 über bis zu 4,5 Mio. EUR. Der Wandler soll in bis zu 4,5 Mio. auf den Inhaber lautenden, untereinander gleichberechtigten Wandel-TSV im Nennbetrag von je 1 EUR eingeteilt werden.

Die vierjährige Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. August 2023 und endet am 1. August 2027. Der anfängliche Wandlungspreis je tubesolar-Aktie wurde auf 1 EUR festgelegt.

Der Wandler wird den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 zu 1 – d.h. vier auf den Inhaber lautende Stückaktien berechtigen zum Bezug von einer TSV – zu einem Bezugspreis von 100% des Nennbetrages von 1 EUR je Wandel-TSV zum Bezug angeboten. Das Wandelverhältnis lautet indes ebenfalls auf 1 zu1 – sprich, eine Wandel-TSV für eine tubesolar-Aktie.

Das Bezugsangebot wird voraussichtlich heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist startet dann voraussichtlich kommenden Montag, den 5. Juni, und endet am 19. Juni (jeweils einschließlich). Nicht von den Aktionären bezogene Wandel-TSV werden ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

Aufgrund des gegenwärtigen Aktienkurses von weit unter 1 EUR erscheint eine Kapitalerhöhung ohne vorherigen Kapitalschnitt aus Sicht der Gesellschaft als nicht umsetzbar. Der Vorstand wird daher der nächsten Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung vorschlagen. Eine Kapitalherabsetzung lässt das vorgenannte Umtauschverhältnis unberührt.

Sollte es ferner nicht gelingen, die Wandelschuldverschreibung zu platzieren, wird der Vorstand voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen. Unterdessen würden unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung der laufenden Kosten vorgenommen.

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Unabhängig von der Höhe der mit der vorliegenden Emission eingeworbenen Finanzmittel wird die tubesolar AG zur Vermeidung einer Insolvenz und zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit darauf angewiesen sein, kurzfristig weitere Finanzmittel – EK u./o. FK – aufzunehmen.

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