TERRAGON: zweite AGV auch online

TERRAGON
Foto @ TERRAGON AG

Zweite Anleihegläubigerversammlung der TERRAGON AG wird zusätzlich auch online übertragen: So informierte die Geschäftsführung des Projektentwicklers im Marktsegment Service-Wohnen für Senioren, dass die am 14. Juni in München abzuhaltende zweite AGV auch digital stattfinden wird.

Anleihegläubiger können sich noch bis zum Samstag, den 11. Juni, bis 24 Uhr anmelden. Sie erhalten am darauffolgenden Montag, den 13. Juni, den Link zur Online-Übertragung der Versammlung am Dienstag, den 14. Juni.

Für Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, besteht keine Notwendigkeit zur Anwesenheit in München. Sie können die Link Market Services GmbH (siehe unten) oder einen beliebigen Dritten vorab bevollmächtigen, stellvertretend über die beiden Tagesordnungspunkte vor Ort abzustimmen.

TOP 1 behandelt die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. TOP 2 behandelt den wesentlichen Punkt, die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, mit der Gesellschaft über die Stundung der zum 24. Mai 2022 fälligen Anleihezinsen bis spätestens 31. Januar 2023 zu verhandeln.

Nach Gesprächen mit wesentlichen institutionellen Investoren hat sich TERRAGON entschlossen, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, sofern ein solcher gewählt und mit den zu TOP 2 vorgeschlagenen Kompetenzen ausgestattet wird, eine Verschiebung der Zinszahlung bis spätestens 15. Dezember 2022 vorzuschlagen.

Der Vorstand der TERRAGON AG ist zuversichtlich, dass in der zweiten Abstimmung das notwendige Quorum für eine Beschlussfassung zustande kommen wird. Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG, appelliert an alle Anleihegläubiger, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen. „Jeder Anleihegläubiger kann jetzt dazu beitragen, dass wir durch einen wirksamen Beschluss bei der Abstimmung den Weg zur Lösung der Situation weiter beschreiten können.“

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an der Abstimmung auch ein Sperrvermerk der Depotbank benötigt wird. Der Sperrvermerk bestätigt, dass ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der Abstimmung tatsächlich im Besitz von Anteilen der Anleihe und dadurch auch stimmberechtigt ist.

Anleihegläubiger, die den Service der Stimmrechtsvertretung nutzen wollen, werden gebeten, die Vollmacht und eventuelle Weisungen des Vollmachtgebers in Textform einzureichen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht sowie die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin verwendet werden kann, ist auf der TERRAGON-Internetseite abrufbar.

TERRAGON ANL 2019/24 (WKN: A2GSWY)

Das Vollmachts- und Weisungsformular ist möglichst frühzeitig, aber bis spätestens zum Beginn der Gläubigerversammlung an folgende Adresse zu übersenden, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die Vollmacht noch berücksichtigt wird:

Frau Daniela Gebauer / Sabine KrautzigStimmrechtsvertreterinnen – Stichwort: „TERRAGON AG Unternehmensanleihe 2019/2024“ c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10, 80637 München Deutschland oder an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 210 27 289 oder per E-Mail an versammlung@linkmarketservices.de.

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