Terragon : Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter angeordnet

Der vorläufige Insolvenzverwalter im Falle Terragon AG hat eine Betriebsstilllegung ab dem 30. September angeordnet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen der Terragon AG, Emittentin der TERRAGON-Anleihe 2019/24 (DE000 A2GSWY 7), hat den Vorstand darüber informiert, dass er eine Betriebsstilllegung zum 30. September 2022 angeordnet habe.

Da bislang keine Einigung mit Interessenten für den Geschäftsbetrieb bzw. die verbleibenden Assets erzielt werden konnte, sehe sich der vorläufige Insolvenzverwalter zu dieser Maßnahme veranlasst, um eine mögliche Verringerung der Insolvenzmasse zu vermeiden.

Das sind insgesamt keine guten News für alle Anleiheinhaber. Übersetzt bedeutet es, dass sich der Geschäftsbetrieb nicht lukrativ an Interessent:innen veräußern lässt. Und das wiederum lässt Fragen aufkommen, wie solide dies alles war. Vergleiche mit SeniVita sind nicht ganz von der Hand zu weisen.

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