Stiftungen sollten Anlagestrategien regelmäßig überprüfen – Gewohnheit ist kein Argument

Komplexität und Regulierung entbinden Stiftungen nicht von der Pflicht, ihre Anlagestrategie aktiv weiterzuentwickeln.

Steigende regulatorische Anforderungen, volatile Kapitalmärkte und immer komplexere Anlageprodukte erhöhen den Handlungsdruck auf Stiftungen. Dennoch darf die wachsende Komplexität nach Ansicht von Christian Opelt, Senior Berater für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen beim Bankhaus Herzogpark, nicht zu Passivität führen.

„Komplexität ist kein Argument für Passivität, sondern ein Auftrag zur Professionalisierung“, betont Opelt im fünften und letzten Teil der Thesenreihe „Marktkompass Stiftungen“. Wer Anlageentscheidungen aus Unsicherheit aufschiebe oder bestehende Strukturen lediglich fortführe, werde seinem treuhänderischen Auftrag nicht gerecht.

Nach Ansicht des Stiftungsexperten sollten die verantwortlichen Gremien die eigene Vermögensanlage mindestens einmal jährlich einer strukturierten Überprüfung unterziehen. Dabei gehe es unter anderem um die Frage, ob die bestehenden Anlagerichtlinien noch zu den aktuellen Zielen der Stiftung passen, ob sich die Risikotragfähigkeit verändert habe oder ob neue Anlageklassen sinnvoll integriert werden könnten.

Stiftungen haben einen treuhändischen Auftrag

Darüber hinaus empfiehlt Opelt, die Anlagestrategie alle drei bis fünf Jahre grundlegend zu überprüfen und die Anlagerichtlinien anschließend formell neu zu verabschieden. Dadurch werde sichergestellt, dass Entscheidungen auf einer aktuellen Informationsbasis getroffen werden und nicht allein aus Gewohnheit bestehen bleiben.

Externe Berater und spezialisierte Dienstleister können nach seiner Einschätzung wertvolle Unterstützung leisten. Die Verantwortung für Anlageentscheidungen verbleibe jedoch bei den Stiftungsgremien selbst. „Externe Unterstützung ersetzt nicht die eigene Urteilsbildung der Organe“, hebt Opelt hervor.

Gerade in einem anspruchsvollen Marktumfeld seien professionelle Strukturen entscheidend, um den langfristigen Stiftungszweck zu sichern. Eine Stiftung, die ihre Anlagestrategie regelmäßig hinterfragt und an neue Rahmenbedingungen anpasst, dokumentiere nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihrem Auftrag und ihren Begünstigten.

Christian Opelt

Der Beitrag bildet den Abschluss der aktuellen Thesenreihe des Bankhauses Herzogpark zur Vermögensanlage von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.

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