Status-Update zur Eyemaxx Real Estate

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger One Square hat einen neuerlichen Statusbericht zum Insolvenzverfahren der Eyemaxx Real Estate veröffentlicht.

Hinweis der Redaktion: Dies ist eine verkürzte Fassung mit Fokus auf wesentliche Punkte. Interessierte Leser seien auf das Original vom 26. Januar verwiesen.

In den gerichtlich einberufenen Gläubigerversammlungen der Anleihen 2018/23 und 2019/24 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/22 der Eyemaxx Real Estate AG am 19. Januar 2022 haben die Anleihegläubiger die One Square Advisory Services S.à.r.l., Schweiz, zum gemeinsamen Vertreter aller drei Anleihen gewählt.

In den Abstimmungen ohne Versammlung vom 3. bis 7. Dezember 2021 war die One Square Advisory Services bereits als gemeinsamer Vertreter der Anleihe 2020/25 gewählt worden.

Das One Square Team werde in Kooperation mit Heuking Kühn Lüer Wojtek als gemeinsamer Vertreter die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger aus allen Anleihen im österreichischem Hauptverfahren sowie im deutschen Sekundärverfahren wahrnehmen und als Ansprechpartner der Anleihegläubiger fungieren.

Neubesetzung des Gläubigerausschusses

Am 22. Dezember hat das Amtsgericht Aschaffenburg One Square bereits in den Gläubigerausschuss berufen. One Square nimmt auch dort die Vertretung der Gläubigerinteressen der Eyemaxx wahr.

Für den 20. Januar hatte das Amtsgericht Aschaffenburg zu einer Gläubigerversammlung aller Insolvenzgläubiger, dem sogenannten Berichts- und Prüfungstermin eingeladen. One Square hat Insolvenzverwalter Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seinem Amt bestätigt, da die bisherige Zusammenarbeit äußerst professionell und konstruktiv verlaufen ist. Diese Arbeit solle im Sinne der Anleihegläubiger positiv fortgesetzt werden.

Darüber hinaus hat OSA die Bestellung von RA Klaus Nieding in den Gläubigerausschuss vorgeschlagen. Nieding ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.. Als ausgewiesener Experte vertritt Nieding in zahlreichen vergleichbaren Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger.

So verfüge Nieding über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung und Durchsetzung von Individualansprüchen, für deren Durchsetzung der gemeinsame Vertreter nicht legitimiert ist.

Anmeldung der Forderungen in Deutschland und Österreich

Als gemeinsamer Vertreter übernimmt One Square die Anmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger im Rahmen einer Globalanmeldung sowohl beim Amtsgericht in Aschaffenburg sowie dem Landesgericht Korneuburg in Österreich. Die Kosten der Forderungsanmeldung übernimmt One Square.

Individuelle Anmeldungen einzelner Anleihegläubiger seien nicht notwendig und werden vom Insolvenzverwalter bestritten, da OSA als gemeinsamer Vertreter die Anleiheforderungen (Nominalbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen) in Gänze anmelden.

Geltendmachung von Individualansprüchen

Es erreichen OSA zahlreiche Anfragen von Anleihegläubigern hinsichtlich potenzieller, gerichtlich zu verfolgender Ansprüche gegen den Vorstand, Aufsichtsrat und sonstige Beteiligte. Der gemeinsame Vertreter ist nicht legitimiert, derartige Individualansprüche zu verfolgen.

Der stellvertretende Vorsitzende der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und auf Anlegerschutzklagen spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Nieding hat sich jedoch bereit erklärt, die Vertretung hinsichtlich dieser Ansprüche zu übernehmen und hat uns gestattet, Ihnen seine Kontaktdaten weiterzuleiten.