
Sanierung nach dem StaRUG hätte es für die publity AG laut Plan eigentlich werden sollen. Das zuständige Gericht sah das jedoch anders.
Der Vorstand von Aktien- und Anleiheemittent publity teilt mit, dass das zuständige Restrukturierungsgericht die von der Gesellschaft mit Anzeige des Restrukturierungsvorhabens rechtsanhängig gemachte Restrukturierungssache nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) aufgehoben habe.
Infolge der gerichtlichen Aufhebung der Restrukturierungssache nach dem StaRUG werde die publity AG beim zuständigen Insolvenzgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.
Ende März hatte publity beschlossen, kurzfristig beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen. Damit wolle publity die Verschuldung des Unternehmens signifikant reduzieren. publity hatte bereits den Verlust seines hälftiges Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Lösung für die Rückzahlung der 5,5% publity-Unternehmensanleihe 2020/25 (DE000 A254RV 3) zum 19. Juni zu finden.

publity Firmensitz in Frankfurt, der sog. ‚Opern-Turm‘ im Hintergrund – vorne die Alte Oper Frankfurt
Nach Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern sollte ein StaRUG-Verfahren durchgeführt werden, in dessen Rahmen die Ansprüche der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2020/25 gegen Zahlung einer ‚Abfindung‘ in Höhe von voraussichtlich 2 bis 3% des Nominalbetrags bedacht würden. So der Plan seinerzeit.
Die Finanzierung dieser Zahlung sollte teilweise aus vorhandenen Mitteln und teilweise durch Sanierungsbeiträge der Großaktionäre gewährleistet werden. Ein Kapitalschnitt auf der Eigenkapitalseite war aufgrund des geplanten Sanierungsbeitrags der Großaktionäre nicht vorgesehen. Mit dem StaRUG-Verfahren sollte die Zahlungsunfähigkeit verhindert und das Unternehmen mit positiver Perspektive aufgestellt werden.
Mitte März war die SdK noch vom üblichen Spülprogramm bei Anleihesanierungen ausgegangen, namentlich Laufzeitverlängerung, Zinsverzicht etc. – dann der de-facto-Kahlschlag-Haircut.
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