SNP: Einberufungsverlangen einer außerordentlichen HV abgelehnt

SNP Schneider-Neureither & Partner AG erhöht Umsatzprognose bei weitgehend ausgeglichenem operativen Ergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2017
Foto @ SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Neue Unruhe bei der SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Der SNP-Verwaltungsrat hat den Antrag des Aktionärs Wolfgang Marguerre auf Einberufung einer außerordentlichen HV nach rechtlicher Prüfung als unzulässig abgelehnt.

SNP-Großaktionär Marguerre (Beteiligung: ~ 15%) hatte beantragt, drei von ihm vorgeschlagene Kandidaten zu Verwaltungsratsmitgliedern zu wählen. Zusätzlich hatte der Aktionär den Antrag gestellt, die drei Mitglieder des Prüfungsausausschusses Prof. Dr. Christoph Hütten, Sebastian Reppegather und Richard Roy aus dem Verwaltungsrat abzuberufen.

Anders als ein erster formunwirksamer Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde der zweite Antrag auf Einberufung nicht gemeinsam mit der SN Assets GmbH gestellt.

Auch wurde nicht die gegenüber der Gesellschaft zuvor kommunizierte Absicht umgesetzt, die Beschlussfassung über den Wechsel vom monistischen System in eine dualistische Governance-Struktur zu beantragen.

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Der Antrag des Aktionärs Marguerre hatte sich nach Prüfung durch den SNP-Verwaltungsrat unter Beratung durch eine aktienrechtlich ausgewiesene Rechtsanwaltssozietät als rechtlich unzulässig erwiesen.

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