Singulus lädt zur Gläubigerversammlung: Zinsstundung und Verzicht auf Sonderkündigungsrechte ante portas

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Bericht für das 1. Quartal 2015

Die operativ angeschlagene Singulus Technologies AG lädt die Inhaber ihrer ausstehenden 7,75%-Schuldverschreibung (2012/17) am 8. Oktober zu einer ersten Gläubigerversammlung in das Hotel Maritim nach Frankfurt/Main.

Dabei werden u.a. die Bestellung eines gemeinsamen Anleihevertreters, der vorübergehende Verzicht auf Kündigungsrechte sowie Einschnitte bei der Anleiheverzinsung auf der Abstimmungsagenda der Anleihegläubiger stehen.

Die vollständige Einladung mit allen Tagesordnungspunkten wird ab diesen Freitag im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Spezialmaschinenbauers abrufbar sein.

Bei Singulus läuft es operativ schon seit Längerem nicht mehr rund – die angestrebte Finanzrestrukturierung soll und muss Abhilfe schaffen.

So hatte die Singulus-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr einen abermaligen Nettoverlust in Höhe von -51,6 Mio. EUR zu verzeichnen, der folglich das Eigenkapital auf Konzernebene zum Jahresende auf 20,1 Mio. Euro gemindert hat. Gründe für diese Entwicklung waren erhebliche Absatz- und Umsatzeinbußen im Solar- und Optical Disc-Segment sowie weiterhin die Zinslast auf die Unternehmensanleihe.

Der Singulus-Aktienkurs – bekannt aus Neuer Markt-Zeiten – ist auf 0,65 EUR abgerutscht, -95% innerhalb der letzten zehn Jahre, die Anleihe 2012/17 (Volumen zuletzt noch 55 Mio. EUR, ursprünglich 60 Mio. EUR) notiert bei 28% ebenfalls auf Allzeittief.