SdK geht auch gegen AOC Die Stadtentwickler auf die Barrikaden

Stadtentwicklung...

Mitte 2023 tönte die AOC noch, den veränderten Marktgegebenheiten mit Flexibilität zu begegnen – flexibel bis in die Insolvenz fünf Quartale später.

Die AOC | Die Stadtentwickler GmbH hatte bekannt gegeben, dass die Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt habe.

AOC hatte im Jahr 2022 die Unternehmensanleihe 2022/27 (DE000 A3MQBD 5) emittiert und bereits zuvor Projektanleihen bei Kapitalanlegern platziert. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ruft daher alle Inhaber der Anleihen zur Interessensbündelung auf.

Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren führt bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die Geschäftsführung des Unternehmens weiterhin die Geschäfte. Es wird somit kein starker Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt, sondern ein Sachwalter überwacht die Geschäftsführung.

Die SdK bietet allen Anleiheinhabern an, sich unter www.sdk.org/aoc für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK regelmäßig über das von der AOC betriebene Eigenverwaltungsverfahren berichten wird. Betroffene Anleiheinhaber können sich ferner durch die SdK kostenlos auf der kommenden Gläubigerversammlung vertreten lassen. Ferner unterstützt die SdK die Anleiheinhaber gegebenenfalls bei der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle.

Animation der AOC in Eigenverwaltung

Animation der AOC in Eigenverwaltung

Wie die Debütanleihe 2022/27 der AOC noch im Frühsommer 2023 einen Höchststand bei 105% erreichen konnte, bleibt ein intellektuelles Rätsel – sowohl die Zinswende war schon da wie auch die zitierten Probleme bei Projektentwicklern.

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 zeichne sich ein Positivtrend ab, tönten die Magdeburger Mitte vergangenen Jahres. AOC habe in den vergangenen Jahren ihre führende Position als Immobilienentwickler und -realisierer im mitteldeutschen Raum weiter ausbauen und hat den Fokus auf nachhaltige Immobilien mit nebenkosten- und CO2-optimierten Wohn- und Geschäftsflächen legen können – auf dieser Grundlage sei es möglich, den veränderten Marktgegebenheiten mit Flexibilität zu begegnen.

Diese Aussage wird man hoffentlich juristisch mal prüfen lassen – siehe ähnlich Euroboden.

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