Wegen erwiesener Steuerhinterziehung sitzt der vermeintliche Starkoch ja schon. Im kommoden offenen Vollzug. Das war’s aber wohl noch nicht für Schuhbeck.
Steuerhinterziehung mag Schuhbeck als Kavaliersdelikt abwinken, wie es zweifellos viele Sympathisanten tun. Hoeneß lässt grüßen. Der korpulente TV-Koch sitzt weich, im offenen Vollzug. Seine geschauspielerte Rolle ist die des reuigen Sünders, der sich nicht gut genug auskannte – ein Opfer also.
Die Staatsanwaltschaft hat aber noch nicht fertig mit dem Gourmet. Es geht inzwischen um weit mehr als ein Kavaliersdelikt. Um kaum weniger als das gesamte Spektrum von Umgehungs- und Vertuschungsstrafbeständen, die mit dem Grund der ursprünglichen Verurteilung gemeinhin Hand in Hand gehen.
Selbst falls Schuhbeck wieder Teilaspekte davon auf Unkenntnis und Naivität zu schieben vermag, verbleiben einige Handlungen, die eine aktive Rolle erforderten. Keine gute Idee ist zudem, bei den Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten im Zuge einer Insolvenz Halb- oder gar Unwahrheiten von sich zu geben. Was ihm die Staatsanwaltschaft freilich noch nachweisen muss.
Die Staatsanwaltschaft will Schubeck u.a. nachweisen, dass er für seine Mitarbeiter an die 500 Male Krankenkassenbeiträge nicht fristgerecht abgeführt habe. Das ist nun wirklich ein bekanntes Verhalten, wenn man Liquiditätsprobleme hat und – sehenden Auges – in Richtung Insolvenz steuert. Es erfordert aktives Erkennen und Handeln. Strafbewährtes Handeln.
Subventionserschleichung/-betrug ist ein weiteres Stichwort, 2021. Ebenfalls bekannt aus demselben Grunde. Schuhbecks Darstellung: Das hätten ihm Berater aufgeschwatzt. Er selbst sei mit den Formalitäten überfordert gewesen. Mal wieder, auch wenn er dabei in guter Gesellschaft ist.
Einverstanden: Schuhbeck war stets überfordert mit jedweden Aspekten einer Geschäftsführung. Es gehört auch ein wenig Selbstreflexion dazu, dies für sich selbst zu erkennen. Kann er das?
Schuhbeck hätte bleiben sollen, was er ursprünglich war: ein Koch. Wahrscheinlich ein überaus begnadeter sogar. Als Geschäftsführer war er erst inkompetent und überfordert, in der Gefolge machte ihn die Nichterkenntnis zu einem verurteilten Straftäter. Und da er genau das nach wie vor niemals einsah und auch aktuell weit davon entfernt scheint, wird noch jede Menge Saures nachkommen, dem er sich stellen muss. Nur fürs Protokoll: Bis zum Beweis der Schuld gilt die Unschuldsvermutung.
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