Schon wieder Beschlussfassungen bei ESPG 2018/26 anberaumt

Rein ‚vorsorglich‘: Der Spezialist für Lifesciences-Parks macht sich Sorgen um seinen LTV-Covenant. ESPG lade daher zu einer Abstimmung ein.

Der Vorstand der ESPG AG habe beschlossen, die Gläubiger der [durch AGVs beschlossenen laufzeitverlängerten] Anleihe 2018/26 zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger aufzufordern.

Hintergrund sei ein möglicher Verstoß der Gesellschaft gegen die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach an keinem Berichtsstichtag der Gesamt-LTV [1] der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten Vergleichswert übersteigt.

Dieser Vergleichswert ist dabei zum 31. Dezember 2023 auf 75%, zum 31. Dezember 2024 auf 70% und zum 31. Dezember 2025 auf 65% festgelegt.

Nach den gegenwärtig vorliegenden, aber noch vorläufigen Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen gehe der Vorstand davon aus, dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 bei 74,3% lag und der Gesamt-LTV-Covenant damit eingehalten wurde. Jedoch sei nicht auszuschließen, dass letztlich doch noch ein Überschreiten des einzuhaltenden Vergleichswertes von 75% festgestellt werde.

ESPG 2018/26

Die Abstimmung ohne Versammlung werde im Zeitraum vom 18. bis 20. März stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der Anleihegläubiger zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der gemeinsame Vertreter soll ferner Befugnis über das Befinden dieses Covenants für 2024ff erhalten.

Und nebenbei soll noch, ebenfalls ‚vorsorglich‘, das Anleihevolumen um 20% aufgestockt werden für mehr finanziellen Spielraum. Zu einem Kurs von mindestens 95%. Derzeit allerdings notiert die Anleihe lediglich bei 60%.

[1] LTV = Loan to Value

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