REO beansprucht Anleiheverlängerung

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Die REO Spanien Projektentwicklungs GmbH beansprucht eine weitere Laufzeitverlängerung: Hierfür macht die Immobiliengesellschaft als Emittentin der Unternehmensanleihe 2015 (ISIN: DE000 A13SH2 2) von ihrem Recht Gebrauch, den Rückzahlungstag der TSV um weitere sechs Monate zu verschieben.

Gemäß Anleihebedingungen verschiebt sich der Endfälligkeitstag ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung um sechs Monate nach dem zu dem entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt geltenden Endfälligkeitstag.

Eine derartige Bekanntmachung ist gemäß § 3.1 Satz 7 der Anleihebedingungen zudem nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Rückzahlungstag, der verschoben werden soll, veröffentlicht wird.

Durch diese fristgemäße Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger verschiebt sich die bisherige Endfälligkeit am 2. November 2020 um sechs Monate.

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Die TSV werden somit – vorbehaltlich einer Kündigung gem. § 7 der Anleihebedingungen – nunmehr am 3. Mai 2021 zu 100% ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und der unter § 2.3 der Anleihebedingungen aufgeführten Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.

Nach § 8 der Anleihebedingungen gelten Bekanntmachungen über das Clearingsystem am dritten Tage nach der Mitteilung an das Clearingsystem als bewirkt.

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