MBB Clean Energy AG schlittert in die Insolvenz

MBB Clean Energy: Die Würfel sind gefallen ...
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Bereits vorigen Montag wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Cleantech-Investors vom Amtsgericht München (Az. 1508 IN 1912/15) angeordnet und Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ob die bis zuletzt weitgehend im Dunkeln gelassenen Bondholder damit ihre investierten Anleihegelder vollends abschreiben können, ist bislang noch unklar. Zumindest verspricht das (vorläufige) Verfahren endlich Aufklärung rund um den „seltsamen Fall der MBB Clean Energy“!

Zuletzt gab das Unternehmen Anfang Mai bekannt, dass die regulär am 6. Mai 2015 fällige zweite Kuponzahlung für die ausstehende 6,25%-Schuldverschreibung (2013/19) erneut ausgesetzt wurde, da die „Reparaturmaßnahme“ der Unternehmensanleihe unterbrochen ist. Wie MBB CE und der zum 21. April 2015 neu berufene Vorstand Dr. Gehrke Adam damals weiter mitteilten, sollten zunächst sämtliche zur Reparaturmaßnahme gehörende Prozesse unter Gewährleistung des Investorenschutzes bewertet werden. Aufgrund der Komplexität und der Beteiligung mehrerer Emissionspartner konnten seinerzeit keine konkreten Angaben darüber gemacht werden, wann diese Phase zeitlich abgeschlossen sein wird. Die Reparaturmaßnahme wurde notwendig, da die Globalurkunde im Juni 2014 für unwirksam erklärt wurde.

Die zwischenzeitliche Insolvenzantragstellung spricht hier Bände und sorgt nun zumindest für eine gewisse zeitliche Straffung.

Im Oktober 2014 teilte MBB CE noch mit, in Abstimmung mit der Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin und der Verwahrstelle Clearstream Banking an einer Reparaturmaßnahme für den vom Handel ausgesetzten Cleantech-Bond zu arbeiten. Dafür sollte die originäre Globalurkunde der Anleihe, deren tatsächliches Platzierungsvolumen noch immer nicht bekannt ist, durch eine wirksame Globalurkunde mit neuer ISIN und unter Einhaltung der ursprünglichen Anleihebedingungen für sogenannte berechtigte Anleger ersetzt werden. Diesen berechtigten Anlegern wiederum wurde auch die Erstattung der bis dato aufgelaufenen und noch immer nicht ausbezahlten Anleihezinsen versprochen, hieß es damals weiter.

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG vom Amtsgericht München angeordnet.Die im Vorjahr angestoßene Reparaturmaßnahme schien, wenn auch rechtlich erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund der nur unzureichenden Krisenkommunikation wenig vertrauenerweckend. Bis zuletzt waren konkrete Informationen zu den Umständen des damaligen Emissionsprozesses, der Unwirksamkeitserklärung der Globalurkunde und der anschließenden Reparaturmaßnahme nicht vorhanden. Die ursprünglich im Frankfurter Entry Standard an den Start gegangene MBB-Clean-Energy-Anleihe ist nach wie vor vom Handel ausgesetzt. Unterdessen riefen verschiedene Anlegerschutzverbände betroffene Bondholder dazu auf, sich rechtlichen Beistand zu suchen.

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