LR Health & Beauty: Abstimmungsmehrheit in laufender AoV im Sack?

Foto @ LR Health & Beauty SE

Die LR Health & Beauty SE kann wohl auf das Wohlwollen ihrer Anleihegläubiger vertrauen: Danach teilte der Social-Selling-Spezialist für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte unlängst mit, dass eine Abstimmungsmehrheit der Bondholder in der laufenden Gläubigerabstimmung ohne Versammlung für die von der Gesellschaft hervorgebrachten Beschlussvorschläge votieren will.

Konkret sei der LR Health & Beauty SE gestern mitgeteilt worden, dass Anleihegläubiger, die etwa 69,57% des angepassten Nennbetrags des 130 Mio. EUR schweren Floaters 2024/28 (ISIN: NO0013149658) vertreten, ihre Absicht bekundet hätten, für die vorübergehenden Verzichtserklärungen betreffend die Stundung von Zinszahlungen und die Nichteinhaltung des Maintenance Tests (einschließlich Leverage Covenant) für einen Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2026 zu stimmen.

Diese Verzichtserklärungen wurden von LR Health & Beauty beantragt und sind noch bis spätestens 28. November 2025 (15 Uhr MEZ) abzustimmender Inhalt im schriftlichen Verfahren („Written Procedure“), das nach den Bedingungen der Anleihe durch die Gesellschaft am 14. November 2025 eingeleitet wurde.

Quelle: onvista media GmbH

Im Rahmen des Written Procedure wird ein Quorum von mindestens 50% des angepassten Nennbetrags der Anleihe für die Beschlussfähigkeit benötigt und eine Abstimmungsmehrheit von mindestens 66,67% (Zweidrittelmehrheit) des angepassten Nennbetrags der Anleihegläubiger, die an dem Written Procedure teilnehmen, verlangt.

Weitere Informationen zum Written Procedure sind auf der IR-Website des Unternehmens zum Download hinterlegt.

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