
Die LR Health & Beauty SE macht Gläubigerabstimmung konkret: Der Social-Selling-Spezialist für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte wird wegen eines „etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant“ aktiv und leitet ein Verfahren zur Restrukturierung seines Nordic Bonds ein.
Der LR Health & Beauty SE informierte am 20. Oktober darüber, dass der Vorstand einen „etwaigen“ Verstoß gegen den Leverage Covenant festgestellt hat, der die Gesellschaft unter den Anleihebedingungen ihres 130 Mio. EUR schweren Floaters 2024/28 (ISIN: NO0013149658) dazu verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhältnis von Nettoverschuldung zum EBITDA von 4,50:1 einzuhalten.
Ob der Covenant tatsächlich verletzt wurde oder nicht, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Dessen ungeachtet, hat die LR Health & Beauty sodann womöglich aus präventiven Gründen beschlossen, ein schriftliches Verfahren unter den Anleihegläubigern einzuleiten. Dieses wurde unlängst konkretisiert und soll dem Vernehmen nach unmittelbar und spätestens bis zum 28. November 2025 durchgeführt werden.
Folgende Beschlüsse stehen demnach auf der Agenda:
Für den Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2026 erklären sich die Anleihegläubiger damit einverstanden, vorübergehend auf die Geltendmachung von Verstößen und/oder Events of Default zu verzichten, die sich ergeben aus
– der Nichteinhaltung des Maintenance Tests (einschließlich etwaiger Verstöße gegen den Leverage Covenant) und
– einer Stundung der im November 2025 und Februar 2026 gemäß der Anleihe fälligen Zinszahlungen bis zu einem späteren Datum, das noch in einem Restrukturierungsvorschlag (Restructuring Proposal) vorbehaltlich der Zustimmung der Anleihegläubiger festgelegt wird.
Die abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens 28. November 2025 (15 Uhr MEZ) per Post, Kurier oder E-Mail eingegangen sein, wobei der Stichtag, um die Kriterien eines legitimen Anleihegläubigers der LR Health & Beauty zu erfüllen und damit abstimmungsberechtigt zu sein, um am schriftlichen Verfahren teilnehmen zu können, am heutigen 17. November endet.
Das schriftliche Verfahren kann jedoch vor Ablauf der Antwortfrist beendet werden, wenn die erforderliche Mehrheit erreicht wurde.
Hierzu muss ergänzt werden, dass die Regelungen zu Gläubigerabstimmungen bei Nordic Bonds gegenüber heimischen (KMU-)Anleihen divergieren: Nach dem SchVG erfordert die erste Anleihegläubigerversammlung ein gesetzliches Quorum von 50% und eine zweite AGV noch 25% an Teilnehmern für deren jeweilige Beschlussfähigkeit. Im Gegensatz dazu entfällt im nordischen Marktstandard eine solche Quorumvorgabe bei der 2ten Versammlung oft gänzlich, sodass eine zweite Versammlung automatisch beschlussfähig ist – so auch hier im Fall von LR Health & Beauty.
Darüber hinaus ist nach dem SchVG zur Wirksamkeit wesentlicher Änderungen der Anleihebedingungen einer Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte (qualifizierte Mehrheit) erforderlich. Bei entsprechenden Abstimmungsvorhaben unter dem Nordic-Bond-Format sind bereits zwei Drittel (66,6%) des abstimmenden Anleihekapitals ausreichend, damit ein Antrag angenommen wird.
Die Mitteilung zu dem „Written Procedure“ und weitere Einzelheiten sind auf der Website des Unternehmens abrufbar.
Unsere BondGuide-Jahresausgabe „Green & Sustainable Finance 2025“ kann jetzt vollkommen kostenfrei gelesen und heruntergeladen werden. Daneben können auch unsere weiteren Nachschlagewerke wie bisher als kostenlose E-Magazine bequem heruntergeladen, gespeichert & durchgeblättert werden.
! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !
