Joh. Friedrich Behrens will Insolvenzquote auf bis zu 75% erhöhen!

Behrens

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche werde sich voraussichtlich eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von 3 bis 4 Mio. EUR ergeben, so Behrens.

Der Sachwalter konnte zudem die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen bereits zu einem großen Teil abschließen. Dadurch habe sich die Summe der potenziell zu berücksichtigenden Forderungen reduziert. Vor diesem Hintergrund erhöhe sich die erwartete Insolvenzquote auf 50 und 75%.

Die Joh. Friedrich Behrens AG gab dazu bekannt, dass die Verhandlungen mit der BeA GmbH über die Höhe des finalen Kaufpreises deutlich vorangeschritten, jedoch noch nicht final abgeschlossen seien.

Der Gläubigerausschuss habe gestern der Verteilung von zunächst 17 Mio. EUR im Rahmen einer ersten Abschlagsverteilung zugestimmt. Die Abschlagsverteilung werde voraussichtlich in der zweiten Dezember-Hälfte stattfinden.

An der Abschlagsverteilung nehmen alle Gläubiger teil, deren Forderungen in dem gerichtlichen Prüfungstermin vom 2. März 2021 geprüft und festgestellt worden sind. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von rund 44 Mio. EUR, sodass sich für die erste Abschlagsverteilung eine Quote von etwas mehr als 38,5% ergeben werde.

Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin lägen noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden könne.

Aus diesem Grund liege die Quote für die erste Abschlagsverteilung zunächst unterhalb der in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden.

An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden.