Der KMU-Interessenverband nimmt Stellung zum Entwurf des Emittentenleitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und fordert darin eine Vereinfachung und einen wirklichen KMU-Bezug des Entwurfs.
Der Emittentenleitfaden der BaFin soll praktische Hilfestellungen für den Umgang mit den maßgeblichen Vorschriften (früher Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), jetzt im Wesentlichen europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und delegierte Verordnungen) bieten, einen Einstieg in die Rechtsmaterie darstellen und die Verwaltungspraxis der BaFin erläutern. Die aktuelle Fassung des Emittentenleitfadens existiert seit dem Jahr 2013. Seit Mitte des Jahres 2016 ist die MAR in Kraft. Die BaFin hat einen neuen Entwurf des Leitfadens zur Konsultation gestellt, an der sich auch der Interessenverband Kapitalmarkt KMU beteiligt hat.
„Wir begrüßen die geplante Aktualisierung des Emittentenleitfadens, denn die aktuelle Version ist aus der Sicht des Interessenverbandes seit drei Jahren überholt. Vieles wird heute nicht mehr durch das deutsche WpHG geregelt, sondern wird durch europäisches Recht bestimmt. Eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird durch die Komplexität und den Sanktionsrahmen der MAR sowie der damit verbundenen hohen Kosten der Zugang zum Kapitalmarkt ganz erheblich erschwert und nahezu unmöglich gemacht.
Die BaFin hält sich im aktuellen Entwurf des Emittentenleitfadens viel zu sehr im Allgemeinen, betont den Einzelfall und verwendete unbestimmte Rechtsbegriffe. Der Emittentenleitfaden geht auf börsennotierte KMU so gut wie gar nicht ein. Er sollte demgegenüber mehr eine klare positiv-unterstützende Handlungsanweisung darstellen und die KMU, die nur einen kleinen Verwaltungsapparat haben und unter Umständen keine eigene Rechtsabteilung, nicht mit dem komplexen Regelwerk und den hohen Strafandrohungen allein lassen“, so der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Ingo Wegerich.
Die Forderungen des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU zum Entwurf des Emittentenleitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
– der Entwurf des Emittentenleitfadens sollte vermehrt mit plastischen Beispielen arbeiten, die einen wirklichen KMU-Bezug haben
– der Entwurf des Emittentenleitfadens sollte den grundsätzlichen Tenor einer unterstützenden Handlungsanweisung für die betroffenen Unternehmen haben
– die BaFin sollte im Sinne einer besseren Verständlichkeit in geringerem Umfang unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden, um die Latte für kapitalmarktinteressierte KMU nicht zu hoch zu legen
– im Entwurf des Emittentenleitfadens sollte durch die Nennung positiver Sachverhalte den KMU ein Safe Harbour geboten werden.
Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.
z.H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/
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