
Aus der 1sten neuen AGV ging Anleiheemittent Huber Automotive mit einem leichten Unterbodenschaden hervor. So geht es weiter:
Nach wie vor geht es um die Anleihe DE000 A2TR43 0 mit einem Volumen von 20,4 Mio. EUR und einem Kupon von 6,0%.
Die Huber Automotive AG hatte die Anleihegläubiger mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 21. März zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG aufgerufen.
Am 31. März wurde von einem Anleihegläubiger ein Gegenantrag zu den vorgeschlagenen Beschlussinhalten gestellt, der mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.
Stimmrechtsauswertung:
Die ausstehende Anleihe beläuft sich auf ein Gesamtnennvolumen in Höhe von 20,42 Mio. EUR. Im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung wurden Stimmen in Höhe von insgesamt über 8,4 Mio. EUR wirksam abgegeben. Dies entspricht einem Quorum von 41,31% der ausstehenden Schuldverschreibungen.
Die Auswertung der Stimmabgabe ergab folgende Ergebnisse: Beide Varianten, Vorschlag und Gegenvorschlag, erreichten praktisch gleich hohe Zustimmungs- bzw. Ablehnungswerte.
Das für eine wirksame Beschlussfassung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 SchVG erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte des ausstehenden Anleihevolumens wurde nicht erreicht: Es konnte kein wirksamer Beschluss gefasst werden.
Die Gesellschaft geht – auf Grundlage der im Rahmen dieser Abstimmung abgegebenen Ja-Stimmen – davon aus, dass eine breite Unterstützung für das Restrukturierungsvorhaben besteht und beabsichtigt daher, zeitnah zur Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung in Präsenzform gemäß §18 Abs. 4 SchVG zu laden.
Man sehe das Abstimmungsergebnis als klare Zustimmung, das Restrukturierungsvorhaben in der Form umzusetzen, so Huber zum Fazit.
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