Huber Automotive erläutert Hintergründe und Zusammenhänge zum Sanierungskonzept

Huber

Anleiheemittent Huber Automotive hatte am 21. März zur Abstimmung über zwei wesentliche Punkte eingeladen – hier die Erläuterungen dazu

1. Die Zustimmung zu dem BeschlussForderungsverzicht in Höhe von 50% auf den Nennwert der Anleihe und zwar mit einem Besserungsanspruch,

2. sowie zur Stundung sämtlicher Zinsen bis zum Endfälligkeitstag der Anleihe.

Zur konkreten Darstellung der Sachlage und um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, möchte die Emittentin die Hintergründe und Zusammenhänge dieser Maßnahmen sowie die relevanten Bedingungen der Anleihe im Detail erläutern.

Zur Entlastung des Unternehmens hat sich der Mehrheitsgesellschafter bereiterklärt, einen erheblichen Teil der bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR zu übernehmen, sofern auch die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsbeitrag leisten.

Huber Automotive zieht Sanierungsbedarf hinter sich her

Huber Automotive zieht Sanierungsbedarf hinter sich her

Diese kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten sollen dadurch in ein langfristiges, nachrangiges Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt umgewandelt werden. Die Lieferanten werden dabei nicht ausbezahlt, sondern sollen bei einer Haftungsübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter einem verlängerten Zahlungsziel, das über die Fälligkeit der Anleihe hinausgeht, zustimmen.

Durch die Schuldübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter und durch dessen Rangrücktrittsvereinbarung tritt dieses substituierende Darlehen im Rang hinter die Anleihe zurück.

Gleichzeitig wird es bilanziell als eigenkapitalnahe Finanzierung eingestuft, was zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung in entsprechender Höhe führe. Der Mehrheitsgesellschafter hat im Kalenderjahr 2024 bereits mehr als 6,5 Mio. EUR dem Unternehmen als Kapital zugeführt, darüber hinaus werde der Gesellschafter für seine Rangrücktrittsdarlehen einen Forderungsverzicht mit Besserungsanspruch aussprechen für den Fall, dass zukünftig weitere Verluste ausgeglichen werden müssten.

Der vorgesehene Forderungsverzicht der Anleihegläubiger werde mit einem Besserungsanspruch ausgestattet. Dieser sehe vor, dass der erlassene Betrag ganz oder teilweise wieder auflebt, sobald die Gesellschaft kumuliert einen Bilanzgewinn von über 1 Mio. EUR erzielt.

In diesem Fall werde der den Betrag von 1 Mio. EUR übersteigende Jahresüberschuss an die Anleihegläubiger ausgeschüttet. Der Anspruch gilt für Geschäftsjahre, die in der Zeit von 2027 bis einschließlich 2037 enden. Die finale Ausschüttung könne bis zum 31. Dezember 2038 erfolgen.

Werk von Huber Automotive

 Werk von Huber Automotive

Die Zinszahlung über 7,5% p.a. auf die ausstehende Anleihe ab dem 16. April 2024 bis 15. April 2025, sowie der Zinsbetrag für den Zeitraum vom 16. April 2025 bis 15. April 2027 auf die anteilig reduzierte Anleihe (aufgrund des Forderungsverzichts) würden zusammen mit dem verbleibenden werthaltigen Anleihebetrag zum Endfälligkeitstag am 16. April 2027 zur Zahlung fällig.

Für den entgangenen Zins erhielten Anleihegläubiger im Rahmen des Besserungsanspruches zusätzlich eine Entschädigungszahlung. Diese belaufe sich auf 20% des unter dem Besserungsanspruchs zu zahlenden Betrags. 15% entfallen auf die ausgefallenen Zinsen, 5% seien als zusätzliche Entschädigung gedacht.

Die Emittentin und der Mehrheitsgesellschafter trügen keine Verantwortung für die außergewöhnlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie, Halbleiterkrise, den Krieg in der Ukraine oder den Markteinbruch bei E-Fahrzeugen. Dennoch zeigt die vorgesehene Schuldübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter, dass die Bereitschaft vorhanden ist, neben den bereits eingebrachten Finanzmitteln eine weitere umfangreiche persönliche Haftung zu übernehmen und einen erheblichen Beitrag zur Restrukturierung und Stabilisierung des Unternehmens zu leisten, sofern auch die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsbeitrag leisten.

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