
Wandelanleiheemittent HPI scheitert bei der 1sten AGV über Umwandlung der WSV 2011/24 in Aktien am Teilnahme-Quorum.
Die HPI AG hat in der bis gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/24 (DE000 A1MA6Z 2) n Aktien der Gesellschaft nicht das notwendige Quorum [von 50%] erreicht.
Die Gesellschaft werde daher kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter diesem Link veröffentlicht.
Die Begeisterung über eine Zwangsumwandlung in Aktien der HPI fällt nicht unerwartet auf wenig fruchtbaren Boden – bei einem Aktienkurs von 10 Cent. Die Wandelanleihe steht mit 0,3% nicht wesentlich besser da.
Die 2te AGV erfordert ein Quorum von 25% für eine Beschlussfähigkeit, ungeachtet der nötigen qualifizierten Mehrheit von 75% für die relevanten Tagesordnungspunkte.
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